Jobbeschreibung
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) Kindertagesstätte Marie-Curie-Straße
für das Amt für Soziales und Jugend
EG S 9 TVöD
Die Abteilung 51/2 ist mit ihren rund 1700 Mitarbeitenden die größte Abteilung der Stadtverwaltung Düsseldorf und befasst sich mit allen Fragen rund um die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder in Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen und Tagespflegen gesund, sicher und glücklich aufwachsen. Dazu gehört die individuelle Förderung aller Kinder, die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bringen Sie sich als stellvertretende Einrichtungsleitung ein mit: Ihrem Engagement, Ihren Ideen, Ihrer Professionalität, Ihrem Einfühlungsvermögen und Ihren vielfältigen Kompetenzen sowie Ihrer Neugier, mit Kindern gemeinsam Bildung, Betreuung und Erziehung im Kitaalltag zu gestalten.
- Umsetzung des pädagogischen Auftrages nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW in Zusammenarbeit mit Eltern
- Wahrnehmung der Tätigkeit als Erzieher*in in gruppenübergreifenden Angeboten
- Bildung und Betreuung von derzeit 58 Kindern auf Grundlage des situationsorientierten Ansatzes in drei Gruppenformen T1 (45), T3 (45) und DF
- Wahrnehmung der ständigen stellvertretenden Leitung
- Mitwirkung bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption
- Zusammenarbeit mit dem Träger, der Fachbereichsleitung und anderen Abteilungen des Jugendamtes, Kooperation mit anderen sozialen Diensten, Institutionen und Grundschulen und Ausbildungsstätten.
- Berufserfahrung als Erzieher*in
- Führungskompetenz/ -fähigkeit
- Kooperations- Teamfähigkeit, Organisationsfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit und Konfliktlösungsverhalten
- Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, Fähigkeit zu konzeptionellem und vernetztem Denken
- Einfühlungsvermögen und Kreativität.
Die Einstellung erfolgt unbefristet in Vollzeit in der Entgeltgruppe S 8b zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Aufgaben der Tätigkeit sind mit EG S 9 TVöD bewertet. Da der Einsatz auf der konkreten Stelle zunächst bis zum 01.12.2026 befristet ist, kommt aufgrund der nur vorübergehenden Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten keine Eingruppierung, sondern - je nach den persönlichen Voraussetzungen - gegebenenfalls die Gewährung einer Zulage nach § 14 TVöD in Betracht.
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