Leitung (m/w/d) des Haupt- und Personalamtes

Stadt Eschweiler

Jobbeschreibung

Die Stadt Eschweiler hat sich in ihrer Geschichte zu einem modernen Wohn-, Dienst­leistungs- und Arbeits­standort mit einer ausgeprägten familien­freundlichen Struktur entwickelt. Als mehrfach aus­gezeichnete „nachhaltige“ Stadt stehen vielfältige und zukunfts­weisende Projekte an.

Zur Verstärkung des Teams suchen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine

Leitung (m/w/d) des Haupt- und Personalamtes


  • verantwortungs­volles Management und strategische Weiter­entwicklung des Amtes mit den Abteilungen „Personal­wesen“, „Zentrale Dienste“, „Informations­technik“ und „Digitalisierung“
  • strategische und konzeptionelle Weiter­entwicklung der Bereiche „Personal“ und „Ausbildung“ für die Gesamtverwaltung mit rund 900 Mitarbeitenden einschließlich der Übernahme der Funktionen „Personalleitung“ und „Ausbildungs­leitung“
  • Planung und Steuerung relevanter Prozesse und Veränderungs­strategien für die Gesamtverwaltung
  • strategische verwaltungs­rechtliche und technische Projekt­begleitung im Rahmen der weiteren Digitalisierung der Gesamt­verwaltung und der Einführung neuer Arbeits­methoden,
  • Vertretung des Amtes nach außen sowie in Gremien und über­regionalen Organisationen
  • motivierende Führung und Entwicklung der Mitarbeitenden des Amtes

  • Befähigung für die Lauf­bahngruppe 2, 2. Einstiegsamt oder
  • Befähigung für die Lauf­bahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit bereits laufender und nachweisbarer Teilnahme an einer Qualifizierungs­maßnahme (Modulare Qualifizierung) für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt und einer Besoldung nach mindestens Besoldungs­gruppe A 12 LBesO A NRW oder
  • erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul­studium mit dem Schwerpunkt Personal oder Organisations­entwicklung oder Wirtschafts­psychologie oder der Verwaltung­swissenschaften oder
  • erfolgreich abgeschlossenes Studium (2. Staatsexamen) der Rechts­wissenschaften mit Berufs­erfahrung im Dienst-, Arbeits- und /oder Tarifrecht oder
  • Abschluss als Verwaltungs­fachwirt*in mit nachweisbaren gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen wie nach dem Abschluss eines wissen­schaftlichen Studiums, die entsprechende Tätigkeiten gemäß den genannten Aufgaben­schwerpunkten ausüben (sogenannter „Sonstige*r Beschäftigte*r“),
  • und mehrjährige Führungs­erfahrung.

Folgende Fähigkeiten sollten Sie mitbringen:

  • persönliche Kompetenz, insbesondere Entscheidungs­fähigkeit, Einsatz­bereitschaft sowie Verantwortungs­bereitschaft,
  • soziale Kompetenz, insbesondere Konflikt­management, Verhandlungs­fähigkeit und die Fähigkeit, andere zu motivieren
  • methodische Kompetenz, insbesondere Projekt­management, Konzept­entwicklung sowie Analyse­fähigkeit,
  • fachliche Kompetenz, insbesondere mehrjährige praktische Verwaltungs­erfahrung in der Personal­führung und im Personalrecht, gute Rechts­kenntnisse in den übrigen relevanten Themenf­eldern

Die Stadt Eschweiler ist eine Stadt, die immer weiterwächst. Gerade wegen der umfassenden Infrastruktur, den Einkaufs- und Freizeit­möglichkeiten sowie des gesteigerten Bildungs- und Kultur­angebotes lassen sich nicht nur Privatpersonen hier gerne nieder, sondern auch zahlreiche Unternehmen. Wir stehen vor allem für Nachhaltigkeit und hohe Lebensq­ualität. Dafür bieten wir Ihnen Folgendes:

  • eine unbefristete Anstellung
  • eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 15 gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. Besoldungs­gruppe A 15 LBesO A NRW
  • grundsätzlich eine Vollzeit­stelle – eine Besetzung in Teilzeit wird im Einzelfall geprüft
  • flexible Arbeitszeit­gestaltung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Gleitzeit­modell der Stadt Eschweiler – sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • eine attraktive betriebliche Alters­vorsorge
  • Maßnahmen des betrieblichen Gesundheits­managements
  • ein kreatives und interdisziplinäres Team
  • ein interessantes und abwechslungs­reiches

Die Stadt Eschweiler fördert die Verwirklichung der Gleich­berechtigung im Sinne des Landes­gleichstellungs­gesetzes NRW und ermutigt ausdrücklich Frauen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte und ihnen Gleich­gestellte werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Sozial­gesetzbuches Neuntes Buch gefördert.

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