Jobbeschreibung
– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –
Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrstechnisch gut angebunden.
Über 260.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.
Für die Abteilung Jugend und Familie im Bereich der Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Buchholz i. d. N. eine/einen
Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin / Sozialpädagogen (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, es müssen jedoch auch Termine in den Nachmittagsstunden wahrgenommen werden.
- Trennungs- und Scheidungsberatung nach § 17 SGB VIII
- Beratung und Unterstützung beim Umgangsrecht nach § 18 SGB VIII einschließlich zeitlich begrenzter Begleitung von Umgangskontakten
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII
- Zusammenarbeit mit anderen Diensten der Abteilung Jugend und Familie (Allgemeiner Sozialer Dienst, Vormundschaften und Pflegekinderdienst)
- ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (FH‑Diplom/Bachelor), jeweils mit staatlicher Anerkennung
- darüber hinaus können Diplom-Pädagoginnen/Diplom-Pädagogen, Erziehungswissenschaftlerinnen/Erziehungswissenschaftler (Bachelor) oder Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen (Bachelor), die über gleichwertige Fähigkeiten wie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie zweijähriger nachgewiesener Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik verfügen, zugelassen werden
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Bereitschaft das private Fahrzeug für den dienstlichen Zweck einzusetzen
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
Das wünschen wir uns:
- Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen der sozialen Arbeit
- Aufbringen von Verständnis für andere Lebensformen und den damit verbundenen Herausforderungen
- Fähigkeit zu strukturiertem Handeln, sehr gutes Kooperationsverhalten, Teamfähigkeit, Selbstreflexion
- sichere mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- Kenntnisse insbesondere im SGB VIII, BGB und FamFG
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst, der den TVöD anwendet, wird die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Des Weiteren:
- eine betriebliche Altersvorsorge
- einen spannenden Arbeitsplatz mit fachlich anspruchsvollen Aufgaben und viel Eigenverantwortung
- regelmäßige Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung sowie Supervision
- eine kollegiale Arbeitsatmosphäre und eine moderne IT-Infrastruktur
- individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV-JobTickets
- flexible Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle (z.B. Homeoffice)
- arbeitsmedizinische Vorsorge und unterschiedliche Sportangebote
- Möglichkeit zur Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit
- Möglichkeit eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
- kostenlose Parkmöglichkeiten
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Der Landkreis Harburg strebt in bestimmten Berufsfeldern, in denen ein Geschlecht unterrepräsentiert ist, einen paritätischen Ausgleich an und fordert daher insbesondere qualifizierte Männer zur Bewerbung auf.
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