Koch/Köchin(m/w/d)

Fünf-Städte-Heim Sylt

  • Hörnum
  • Veröffentlicht am: 15. März 2025
Jobbeschreibung

Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen? Bei uns ist das möglich. Wir bieten eine Festanstellung in kleinem, freundlichem Umfeld mit geregelter Arbeitszeit, ohne die ungeliebte Arbeit bis spät in die Nacht. In der Saison arbeiten alle Hand in Hand, um unseren kleinen Gästen kindgerechte Mahlzeiten zu bereiten, in der Nebensaison bleibt dann genug Zeit zum Genießen am Strand oder Schwimmen im Meer.

Unsere Vergütung erfolgt in Anlehnung an den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Dienstwohnung oder ein Zimmer im Wirtschaftsgebäude kann auf Wunsch angeboten werden.

Sie sind eine freundliche, engagierte und zuverlässige Kraft, die Interesse an dieser Tätigkeit hat? Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Sie.

Das Fünf-Städte-Heim ist ein Jugenderholungs- und Schullandheim mit 550 Jugendbetten in Hörnum auf Sylt. Zu unseren Gästen gehören Kinder und Jugendliche aus Schulen, Sportvereinen etc. in der Saison vom 01.03. bis 31.10. (Urlaubs- und Freizeitausgleich außerhalb der Saison). Es verfügt über eine moderne Großküche.

Anstellungsart: Vollzeit


  • Ihre Aufgaben umfassen die Vorbereitung der Salatbuffets
  • Die Zubereitung der warmen Mahlzeiten inklusiv der Allergikeressen
  • Die Kontrolle und Sauberkeit der Kühl- und Gefrierhäuser
  • Zubereitung des Personalessens
  • Kontrolle und Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsziele
  • Ausgabe der Speisen
  • je nach Fähigkeiten die wöchentliche Lebensmittelbestellung bei unseren Lieferanten ...

  • Abgeschlossene Ausbildung zum/ zur Koch/ Köchin (es können sich auch Bewerber/ innen mit ausreichender Berufserfahrung aus ähnlichen Berufsfeldern bewerben)
  • Gerne Großküchenerfahrung
  • Teamplayer, freundlicher Umgang mit Ihrem Team und unseren kleinen und großen Gästen
  • Gute körperliche Verfassung
  • Handwerkliches Geschick und Kreativität
  • Schnelle Auffassungsgabe

  • Sylt/Hörnum – dort arbeiten, wo andere Urlaub machen
  • Festanstellung in Vollzeit oder als Saisonkraft
  • 5 Tage-Woche (Mo-Fr)
  • Kein Teildienst!
  • Vergütung in Anlehnung an den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
  • 30 Tage Urlaub
  • Eine Unterkunft kann bei Bedarf gestellt werden
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