Tanztherapeut *in / Bewegungstherapeut*in (m/w/div)

DRV Reha-Zentrum Seehof

  • Teltow
  • Veröffentlicht am: 3. März 2025
Jobbeschreibung

Für unsere Rehabilitationsklinik Seehof suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Tanztherapeut *in / Bewegungstherapeut*in (m/w/div)

Ort: Teltow
Eintrittsdatum: 01.05.2025
Bewerbungsfrist: 21.03.2025
Ausschreibungsnummer: 17-12-03-2025
Beschäftigung: Teilzeit, unbefristet mit 75%
Vergütung: Entgeltgruppe 9a TV EntgO -DRV

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 210 Rehabilitand*innen mit psychosomatischen und kardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin, einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie große kulturelle Angebote und attraktive Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation oder Rehabilitation des Post COVID-Syndroms beteiligt.


  • Vermittlung und Erweiterung der Handlungskompetenzen unserer PatientInnen in Einzel- und Gruppenform
  • Konzipierung, Weiterentwicklung und Durchführung von tanztherapeutischen Interventionen
  • Dokumentation der Therapieverläufe sowie von Tanztherapien

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung an einem durch den BTD e.V. anerkannten Ausbildungsinstitut als Tanz – und Bewegungstherapeut*in
  • Idealerweise haben Sie bereits Vorerfahrungen in der Psychosomatik
  • Sie verfügen über umfassende theoretische und praktische Fachkenntnisse der tanztherapeutischen und pädagogisch-didaktischen Arbeit
  • Sie besitzen ein großes Einfühlungsvermögen und haben Freude daran in einem dynamischen und kreativen Team zu agieren

  • Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
  • Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarung von Familie und Beruf
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
  • Zuschuss zum Jobticket

Wir weisen darauf hin, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

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