Jobbeschreibung
Das traditionsreiche Schloss Neuburg wurde 1050 erbaut und bietet auf einem 60.000 m2 großen Anwesen: 34 Doppelzimmer, ein Restaurant und eine Vielzahl an Veranstaltungsmöglichkeiten für Seminare und Tagungen. Das Wichtigste hinter den Zahlen: Wir stehen für Teamarbeit, Wertschätzung und persönliche Weiterentwicklung. Für die Neueröffnung des Seminar- und Schulungszentrums auf Schloss Neuburg am Inn suchen wir in Vollzeit eine
Küchenleitung (m/w/d)
Anstellungsart: Vollzeit
- Gastronomische und betriebswirtschaftliche Verantwortung der Abteilung Küche
- Organisation und Optimierung der Arbeitsabläufe
- Umsetzung der Kulinarik-Konzepte sowie Erstellung der Speisepläne
- Zubereitung aller Speisen (Buffets und a la Carte)
- Kalkulationen, Warenwirtschaft, Bestellwesen, Wareneinsatzkontrolle, Inventuren
- Führung, Motivation und Schulung eines kleinen Teams
- Dienstplangestaltung / Mitarbeitereinsatzplanung
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Koch / Köchin
- mehrjährige Berufserfahrung
- ausgezeichnete Kenntnisse in der Küche, einschließlich verschiedener Kochtechniken und -stile
- Führungsstärke; Erfahrung in einer Teamleitung ist von Vorteil
- Leidenschaft für die Gastronomie
- Fähigkeit zur schnellen und kreativen Lösungsfindung
- gute Kommunikationsfähigkeiten und Teamgeist
- gute Kenntnisse in den Bereichen Lebensmittelhygiene und -sicherheit
- 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag, ohne Teildienst
- geregelte Arbeitszeiten mit elektronischer (minutengenauer) Zeiterfassung
- Wochenenden sowie sämtliche Feiertage, Heiligabend und Silvester frei
- einen verlässlichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (VKA)
- die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, unter anderem betriebliche Altersversorgung
- das geschichtsträchtige Arbeitsumfeld von Schloss Neuburg
- gemütliche Mitarbeiterkantine
- ein motiviertes Team und eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- Wasser, Kaffee und Tee stehen kostenfrei zur Verfügung
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst sachgrundlos auf die Dauer von zwei Jahren befristet.
Neben Vollzeitbeschäftigung ist auch Teilzeitbeschäftigung möglich, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt ist.
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