Jobbeschreibung
Das Staatliche Baumanagement Weser-Leine führt als eines von sieben staatlichen Bauämtern in Niedersachsen Baumaßnahmen des Landes und des Bundes durch. Mit rund 170 Beschäftigten betreuen wir mehr als 2.300 Bauwerke in den Regionen Diepholz, Hameln‑Pyrmont, Nienburg, Schaumburg und Verden sowie der westlichen Region Hannover.
Für unseren Fachbereich Hochbauplanung am Standort Nienburg oder Bückeburg suchen wir unbefristet eine/n
Ingenieur/in (m/w/d) Architektur
Entgeltgruppe 11 TV-L und Jahressonderzahlung | Kennziffer 07/2025 | Bewerbungsfrist: 28.03.2025
- Baufachliche Beratungen für Liegenschaften der nutzenden Verwaltungen (Planung, Kostenermittlung, baurechtliche Rahmenbedingungen etc.)
- Begleitung der Maßnahmen im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Umsetzung des Beratungsergebnisses
- Steuerung und Begleitung von freiberuflich tätigen Architektur- und Ingenieurbüros
- Begehung und Überprüfung baulicher Anlagen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Brandschutzes
- Begleitung von Baumaßnahmen für die Bundeswehr
- Abgeschlossenes Studium (Dipl.‑Ing. [FH]/Bachelor) der Fachrichtung Architektur
- Mind. 2‑jährige Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet ist erwünscht
- Fähigkeit zur konstruktiven interdisziplinären Teamarbeit, gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Kenntnisse im öffentlichen Baurecht sind von Vorteil
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift der Stufe C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) und die Bereitschaft zu Dienstreisen
- Entgelt nach E 11 TV‑L und Jahressonderzahlung
- Vielfältige, fachlich interessante Aufgaben
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Sicherer, konjunkturunabhängiger Arbeitsplatz
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zukunftsorientierte Fort- und Weiterbildung
- Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich
Das Einverständnis zur Sicherheitsüberprüfung nach dem Nds. SÜG und deren Beanstandungsfreiheit ist für den Arbeitsplatz Einstellungsvoraussetzung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bei Vorliegen einer Schwerbehinderung/Gleichstellung bereits in der Bewerbung darauf hinzuweisen und einen Nachweis beizufügen.
Für diese Stelle liegt im Sinne des NGG keine Überrepräsentanz eines Geschlechts vor. Bewerbungen von Menschen jeden Geschlechts sind willkommen.
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