Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d) im Drogenkonsumraum des Gesundheitsamtes

Stadt Köln

  • Köln
  • Veröffentlicht am: 13. Februar 2025
Jobbeschreibung

Gesundheits- und Krankenpfleger*in (m/w/d)
im Drogenkonsumraum des Gesundheitsamtes

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln gehört zu den größten und renommiertesten in der Bundesrepublik. Hier arbeiten rund 450 Mitarbeiter*innen in multiprofessionellen Teams und nehmen die kommunalen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Bürger*innen der Stadt Köln wahr.

Das Drogenhilfeangebot ist Teil des Gesundheitsamtes am Neumarkt. Die drei Säulen des Drogenhilfeangebotes sind Drogenkonsumraum, sozialarbeiterische Beratung und medizinische Hilfe. Die Konsument*innen illegaler Drogen erhalten hier ein Angebot von Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen. Der Drogenkonsumraum bietet zwei hygienische Konsumräume mit je sechs Plätzen für den inhalativen und den intravenösen Konsum, Räume für Beratung und medizinische Versorgung, ein Aufenthaltsraum sowie sanitäre Anlagen.

Das Angebot ist grundsätzlich montags bis freitags von 8 bis 23 Uhr, samstags von 11 bis 18:30 Uhr geöffnet.

Sie suchen eine sinnstiftende Beschäftigung, haben Freude an der medizinischen Arbeit und wünschen sich eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem innovativen und veränderungsoffenen Team? Dann bewerben Sie sich und machen Köln gesünder und fitter!


Sie …

  • überwachen die Konsumvorgänge, übernehmen bei Bedarf einfache Wundversorgungen und leisten in Fällen von Überdosierung Maßnahmen der Notfallintervention,
  • beraten die Zielgruppe zu Themen der Gesundheitsprävention, Safer-Use und Safer-Sex,
  • verantworten die fachliche und hygienische Reinigung und Bestückung des Konsumraumes,
  • kooperieren mit den Ordnungspartner*innen wie Polizei und Ordnungsdienst und übernehmen administrative Tätigkeiten inklusive der Dokumentation.

Vorausgesetzt wird:

  • eine mit Examen abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Pflegefachkraft und
  • eine Erste-Hilfe-Schulung (nicht älter als 1 Jahr) und
  • die Bereitschaft, an einer Schulung für Drogennotfällen bei Dienstbeginn teilzunehmen und
  • eine abgeschlossene oder bereits laufende Fachweiterbildung beziehungsweise die Bereitschaft eine Fachweiterbildung abzuschießen.

Wir weisen darauf hin, dass seit dem 01.03.2020 für diese Stelle die Regelungen des Masernimpfschutzgesetzes einschlägig sind.

Hierdurch überzeugen Sie uns:

Sie …

  • sind eine teamfähige, zuverlässige und belastbare Persönlichkeit mit hoher sozialer und interkultureller Kompetenz und zeichnen sich durch einen selbständigen und lösungsorientierten Arbeitsstil aus
  • haben bereits Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch erkrankten, Drogen gebrauchenden und psychosozial belasteten Menschen in einem Drogenkonsumraum oder anderen Einrichtungen wie Notfallambulanzen, psychiatrischen Kliniken oder Substitutionseinrichtungen
  • beherrschen die kardiopulmonalen Reanimation, bringen Kenntnisse aus Fortbildungen in relevanten Bereichen, wie beispielsweise Safer-Use, Deeskalation und Gesprächsführung sowie einschlägige Rechtskenntnisse im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes mit
  • haben Interesse an der niederschwelligen Arbeit und eine akzeptierende, wertschätzende
    Grundhaltung gegenüber der Zielgruppe und sind zur Arbeit mit den größtenteils wohnungslosen Menschen auf engem Raum bereit,
  • bringen erweiterte oder verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse mit und sind bereit, Ihre Arbeitszeit zur Aufrechterhaltung des Drogenhilfeangebotes im Schichtdienst, sowie an Wochenenden und Feiertagen zu leisten
  • verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung

  • neben all den Vorzügen des öffentlichen Dienstes ein interessantes, vielfältiges und außergewöhnliches Aufgabenfeld im Herzen einer Millionenstadt
  • regelmäßige Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung sowie Supervision
  • fachspezifische Fortbildungen in relevanten Bereichen wie zum Beispiel niedrigschwellige Suchthilfe, Psychiatrie, Deeskalation und Gesprächsführung
  • eine ergänzende Altersvorsorge durch eine attraktive Betriebsrente

Sofern Sie über eine abgeschlossene Fachweiterbildung verfügen, erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe P 9 Fallgruppe 1 TVöD – Pflege (Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Bereich Pflege). Andernfalls erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 1 TVöD – Pflege.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen. Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Beschäftigung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

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