Apothekerin / Apotheker (m/w/d)

GKV-Spitzenverband

  • Veröffentlicht am: 7. Februar 2025
Jobbeschreibung
Sind Sie bereit für Neues und wollen im deutschen Gesundheitswesen mitwirken? Dann unterstützen Sie uns als Apothekerin / Apotheker (m/w/d) Wir, der GKV-Spitzenverband , vertreten die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und den Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder den Krankenhäusern. Als GKV-Spitzenverband übernehmen wir alle nicht-wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Unsere Benefits für Sie: Sie erwartet ab sofort ein bis zum 31.12.2025 befristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich). Ihr Arbeitsplatz ist in der Mitte Berlins mit hervorragender Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in einem modern aufgestellten und tarifgebundenen Verband. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des anteiligen mobilen Arbeitens, eine sehr attraktive Vergütung nach unserem Haustarifvertrag mit 13 Monatsgehältern, 30 Urlaubstage im Kalenderjahr, einen Zuschuss zu einem Abonnement im öffentlichen Personennahverkehr, Teilnahme an individuellen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie weitere Vorteile, etwa im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sollten Sie Interesse an einer Teilzeittätigkeit haben, sprechen Sie uns gerne darauf an. Der GKV-Spitzenverband bietet flexible Möglichkeiten, die dazu beitragen, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind in besonderer Weise willkommen. Ihr zukünftiger Aufgabenbereich: Sie wirken an der Sicherstellung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung in der GKV mit. Sie arbeiten in den Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung neuer patentgeschützter Arzneimittel mit. Sie werten Arzneimittelstudien aus und beurteilen die verschiedenen Arzneimitteltherapien. Sie evaluieren Arzneimittel und Arzneimittelnebenwirkungen. Sie erstellen Beratungsunterlagen für die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des G-BA. Was wir von Ihnen erwarten? Sie besitzen eine Approbation als Apothekerin/Apotheker (m/w/d). Sie verfügen über breit gefächerte medizinisch-pharmakologische, epidemiologische sowie statistische Kenntnisse, idealerweise auch durch eine entsprechende Zusatzausbildung, zum Beispiel in den Bereichen Epidemiologie, Public Health oder Statistik. Sie konnten Ihre praktische Erfahrung im Bereich der evidenzbasierten Medizin, der wissenschaftlichen Literatur- und Datenbankrecherche sowie der Auswertung klinischer Studien unter Beweis stellen. Sie besitzen gute Kenntnisse in den Strukturen des deutschen Gesundheitssystems, idealerweise über Gremienerfahrung und sehr gute Englischkenntnisse. Bei der Umsetzung sozialgesetzlicher Vorgaben beweisen Sie einen verantwortungsbewussten Umgang und identifizieren sich mit dem GKV-System. Den sicheren Umgang mit den MS-Office-Produkten und Datenbanken setzen wir voraus. Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick, Teamgeist, eine lösungsorientierte Arbeitsweise sowie exzellente Rede- und Schriftgewandtheit runden Ihr Profil ab. Wenn wir Ihre Neugier geweckt haben, bitten wir Sie, Ihre vollständige Bewerbung als PDF-Datei mit maximal 5 MB (Anschreiben, Werdegang, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 1127 bis zum 26.02.2025 bei uns einzureichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage: www.gkv-spitzenverband.de. Ihre Ansprechperson: Nachfragen richten Sie bitte an Herrn Dr. Michael Ermisch (Referatsleiter AMNOG G-BA), Telefonnummer 030 206288-2382 . Bitte beachten Sie, dass beim Versenden der Bewerbungsunterlagen per E-Mail der Inhalt dieser unverschlüsselt ist. Informieren Sie sich über unsere Datenschutzregelungen auf unserer Homepage. Wir weisen darauf hin, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden können. Mehr