Gruppenleitung (m/w/d) für die Arbeitsgruppe Beihilfestelle und Leistungen

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Jobbeschreibung

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Glied­kirchen der Evange­lischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ca. 1,4 Millionen Gemeinde­glieder in 1.075 Kirchen­gemeinden und bietet rund 19.000 Menschen Beschäf­tigung. Die Kirchen­ver­waltung in Darmstadt ist die zentrale Dienst­leis­tungs­ein­richtung für alle Bereiche unserer Kirche.

Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht für die Arbeits­gruppe Beihilfe­stelle und Leistungen im Referat Service-Center Personal­verwaltung ab dem 01.03.2025 befristet bis 24.10.2026 eine

Gruppenleitung (m/w/d)

mit einem Stellen­umfang von 100 % (39 Wochen­stunden). Die Vergütung erfolgt nach E 11 + 50 % KDO.


Sie übernehmen die fachliche Führung Ihrer Mitarbeitenden in den Bereichen Beihilfen, Rück­forderungen, Umzugs­kosten, sonstige Leistungs­gewährung sowie Reise- und Fahrt­kosten. Dabei sind Sie auch verant­wortlich für die Koordination innerhalb der Arbeitsgruppe.

In schwierigen Fällen und Sonder­fällen über­nehmen Sie selbst die Sach­bearbeitung im Hinblick auf Gewährung und Festsetzung von Beihilfen, Prüfung und Anerkennung der Beihilfe­fähigkeit von Kranken­haus­behandlungen, Anschluss­heil­behandlungen, ambulanten Heilkuren und stationären Rehabilitations­maßnahmen sowie Prüfung und Genehmigung von speziellen Therapie­formen, Medikamenten und ähnlichem.

Weiterhin gehören zu Ihren Aufgaben die Klärung von Grundsatz­fragen des Beihilfe­rechts und die abschließende Entscheidung über Beihilfe­fragen in Zusammen­arbeit mit dem Beihilfe- und Beratungs­zentrum BBZ GmbH in Bad Dürkheim als Dienst­leister für die teilweise Beihilfe­abrechnung der EKHN.

Zudem prüfen Sie Wider­sprüche alle Arbeits­bereiche der Arbeits­gruppe betreffend und entscheiden über diese. Sie bereiten ferner die Antworten auf Beschwerden gegenüber der Leitung der Kirchen­verwaltung bzw. der Kirchen­leitung vor.

Die Prüfung und Anerkennung von Dienst­unfall­leistungen nach dem Beamten­versorgungs­gesetz i. V. m. der Heil­verfahrens­verordnung sowie die Prüfung und Anerkennung von Billigkeits­zuwendungen nach den Hessischen Sach­schadens­ersatz­richt­linien fallen ebenfalls in Ihr Aufgaben­gebiet.

Des Weiteren sind Sie verantwortlich für die Bewirtschaftung von rund 19 Mio. EUR Budget, einschließlich der Anmeldung von Haushalts­mitteln für den Arbeits­bereich. In diesem Zusammen­hang erstellen Sie unter anderem Hoch­rechnungen und pflegen allgemeine Statistiken für interne Auswertungen sowie versicherungs­mathematische Gutachten.

Die Praxis­anleitung der Auszubildenden und Inspektoren­anwärter*innen rundet Ihr Aufgaben­profil ab.


  • Umfassende Fach- und Rechts­kenntnisse, die in der Regel durch einen Fach­hoch­schul­abschluss, Bachelor Abschluss, Abschluss an einer Berufs­akademie oder einen entsprechenden Weiter­bildungs­abschluss (z. B. Verwaltungs­fach­wirt*in) und mehr­jährige Berufs­erfahrung im Bereich Beihilfen und personen­bezogene Leistungs­gewährung nachgewiesen werden.
  • Tiefgehende und vielseitige Kenntnisse der Hessischen Beihilfen­verordnung und den dazu ergangenen Ausführungs­bestimmungen
  • Versierter Umgang mit den Sozial­gesetz­büchern und den Gebühren­ordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Heil­praktiker*innen und Hebammen
  • Erfahrung im Dienst­unfall­recht nach dem Beamten­versorgungs­gesetz i. V. m. der Heil­verfahrens­verordnung sowie im Umzugs- und Reise­kosten­recht der EKHN i. V. m. Bundes­recht
  • Freude am Führen und Motivieren von Mitarbeitenden
  • Wissen um die Struktur und den organisa­torischen Aufbau der EKHN
  • Gründliche Kenntnisse des Haushalts- und Kassen­rechts
  • Souveräner Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten
  • Selbstständige, sichere, verbindliche und zuverlässige Arbeits­weise
  • Verhandlungs­geschick, Konflikt­fähigkeit, Kontakt­freudigkeit, Team­fähigkeit, Engagement und Verschwiegen­heit

  • Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienst­vertrags­ordnung (KDO) mit einem Tabellen­entgelt oberhalb des Niveaus vergleich­barer Tarif­verträge wie TVöD, TV-L oder TV-H (5.366,00 EUR bis 7.009,00 EUR brutto mtl. je nach Stufen­zuordnung)
  • Jährliche Sonder­zahlung und vermögens­wirksame Leistungen
  • Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
  • 30 Tage Urlaub sowie aktuell 3 arbeits­freie Tage zusätzlich
  • Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeit­geber finanziert)
  • Betriebliche Gesundheits­förderung
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
  • Kantine
  • Zugang zum internen Stellen­markt der EKHN, der zunehmend dauer­hafte, attraktive und sichere Arbeits­plätze für geeignete Fach- und Führungs­kräfte bietet
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