Küchenmeister/in (m/w/d)

Bundeswehr in Sachsen und Thüringen

  • Dresden
  • Veröffentlicht am: 30. Januar 2025
Jobbeschreibung

Gemeinsam mit über 260.000 zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern garantieren wir Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie Unterstützung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen im Inland.


  • Sie sind für die Leitung der Küche verantwortlich.
  • Sie haben die Aufsicht über die Speisenvorbereitung, -produktion und -ausgabe sowie die Reinigung und die Abfallentsorgung.
  • Sie sind für die Warenwirtschaft, d. h. die Anforderung, die Annahme, die Lagerung, die Bereitstellung von Lebensmitteln und die Verpflegungsplanung zuständig.
  • Sie sind verantwortlich für das Qualitätsmanagement, hierbei insbesondere für die Durchsetzung und die Überwachung der Einhaltung der Hygienebestimmungen, die Personalführung, die Betriebswirtschaft, das Verpflegungsfachcontrolling, die Kundenbetreuung und die Steuerung der Fort- und Weiterbildung.
  • Sie nehmen die Aufgaben der Hygienebeauftragten / des Hygienebeauftragten wahr und sind zuständig für das Einhalten von Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienebestimmungen.
  • Sie nehmen administrative Aufgaben im Rahmen des Personaleinsatzes, der Liegenschafts- und Geräteverwaltung, der Anforderung von Verbrauchsmaterial sowie von Schutz- und Sonderkleidung und allgemeine Verwaltungsaufgaben wahr.
  • Sie bilden Küchenfachkräfte - derzeit eine Auszubildende / einen Auszubildenden pro Ausbildungsjahr - aus.
  • Sie sind bereit, an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
  • Die Stelle ist in Kürze zu besetzen.

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Köchin/ zum Koch (IHK).
  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Aus- / Weiterbildung zur Küchenmeisterin / zum Küchenmeister (IHK-geprüft) und besitzen dadurch die Eignung zur Ausbildung nach der Ausbildereignungsverordnung.
  • Sie verfügen über eine uneingeschränkte Küchentauglichkeit gemäß § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz.
  • Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung zur sachgerechten Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben, insbesondere die Bildschirmtauglichkeit und die körperliche Belastbarkeit zum Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), bei Lärm, bei Feuchtigkeit und Geruch sowie im Umgang mit heißen (über 70°C) und kalten (unter -18°C) Produkten.
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  • Sie stimmen der Teilnahme an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung zu.

ERWÜNSCHT

  • Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen als Küchenmeisterin bzw. Küchenmeister in einer Großküche, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit mit einer Dauer von regelmäßig nicht unter zwei Jahren.
  • Sie zeichnen sich durch Team- und Kommunikationsfähigkeit aus.


  • Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
  • Sie erwartet ein attraktives Gehalt. Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.

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