Jobbeschreibung
Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist beim Referat 23 – Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Dienstposten zu besetzen.
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (w/m/d)
im Bereich Krankenhausplanung und -finanzierung
Vollzeit (Kennziffer 2025_009)
- Mitwirkung an der Krankenhausreform,
- Umsetzung und Verfügung krankenhausplanerischer Entscheidungen,
- Mitwirkung an Gerichtsverfahren bei Klagen gegen Änderungs-/Feststellungsbescheide,
- Erstellung von Bewilligungen (Krankenhausfinanzierung),
- Mitwirkung bei Fördergesprächen des Sozialministeriums mit den Krankenhausträgern,
- Beantwortung von Anfragen zur Förderfähigkeit von Investitionsvorhaben,
- Prüfung der Erstattung von Fördermitteln.
- Abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts (B.A.) Public Management oder Bachelor of Laws (LL.B.) Allgemeine Finanzverwaltung,
- Teamfähigkeit, soziale Kompetenz,
- hohe Motivation, Belastbarkeit, Flexibilität und ausgeprägte Leistungsbereitschaft,
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team.
- Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle.
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.
- Eine ausgewogene Work-Life-Balance.
- Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten.
- Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW1 und einem Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW).2
Informationen und Besoldung:
Der Dienstposten ist bis A 12 LBesO bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Eine Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis ist bis A 11 LBesO möglich.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
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