Sachbearbeiter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (w/m/d) Bereich Anerkennung, Aufsicht, Ausbildungs- und Prüfungswesen in Gesundheitsfachberufen

Regierungspräsidium Karlsruhe

Jobbeschreibung

Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist beim Referat 25 – Ärztliche Angelegenheiten – zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Dienstposten zu besetzen.

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (w/m/d)
im Bereich Anerkennung, Aufsicht, Ausbildungs- und Prüfungswesen in Gesundheitsfachberufen

Vollzeit (Kennziffer 2025_009)


  • Prüfungswesen, u. a. Gesamtverantwortung der Prüfungsorganisation, Prüfungsvorsitz, Nichtbestehensbescheide und Widerspruchsverfahren,
  • Gründung und Veränderungen von Privaten Schulen für Gesundheitsfachberufe,
  • Fachliche Schulaufsicht und Ausbildungsaufsicht / Qualitätssicherung.

  • Abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts (B.A.) Public Management oder Bachelor of Laws (LL.B.) Allgemeine Finanzverwaltung,
  • Teamfähigkeit, soziale Kompetenz,
  • hohe Motivation, Belastbarkeit, Flexibilität und ausgeprägte Leistungsbereitschaft,
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.

  • Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team.
  • Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle.
  • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Eine ausgewogene Work-Life-Balance.
  • Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten.
  • Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW1 und einem Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW).2

Informationen und Besoldung:

Der Dienstposten ist bis A 12 LBesO bewertet. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der laufbahn­rechtlichen Voraussetzungen im Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Eine Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis ist bis A 11 LBesO möglich.

Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

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