Jobbeschreibung
In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Orthopädie, Kardiologie und Verhaltensmedizin, suchen wir zum 01.04.2025 am Standort Malente eine/einen
Physiotherapeut (m/w/d)
Die Stelle ist in Voll- oder Teilzeit zu besetzen.
- Durchführung von physiotherapeutischen Einzel- und Gruppentherapien für stationäre, teilstationäre und ambulante Patienten
- Betreuung der Patienten in der in der med. Trainingstherapie
- Physiotherapeutische Behandlung nach individueller Qualifikation
- Teilnahme an klinikinternen Besprechungen
- Teilnahme an Projekten zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Physiotherapie
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium zum Physiotherapeuten
- Ein freundlicher und kommunikativer Umgang mit Patienten sind für Sie selbstverständlich
- Sie haben Freude an der Vermittlung von Bewegung
- Die interdisziplinäre Zusammenarbeit bereitet Ihnen große Freude
- Sie sind ein Teamplayer und aufgeschlossen für neue Herausforderungen
- Eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden wöchentlich, eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich
- Eine Bezahlung nach TgDRV-Tarif in der Entgeltgruppe 8 bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
- Eine leistungsstarke Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Die Zusammenarbeit in einem interprofessionellen und interdisziplinären kollegialen Team
- Attraktive Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
- die Möglichkeit zur mittäglichen Verpflegung
- die Möglichkeit zur Teilnahme am Betriebssport
Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.
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