Pflegefachkraft für die Wohnpflegeaufsicht

Kreis Schleswig-Flensburg

Jobbeschreibung

Ganz im Norden, an der dänischen Grenze, finden Sie uns, den Kreis Schleswig-Flensburg. Kolleg*innen unterschiedlichster Professionen arbeiten gemeinsam für die Menschen in unserem Kreis. Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft mit uns zusammen. Verbinden Sie eine sinnstiftende Tätigkeit mit dem Leben in einer landschaftlich vielseitigen Region. Ob Schlei, Ostsee, abwechslungsreiches Binnenland oder Flensburger Förde: Hier finden Sie eine Heimat mit ehrlichem Charakter. Typisch norddeutsch eben.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Teilzeit eine

Pflegefachkraft für die Wohnpflegeaufsicht

im Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Wir, die Wohnpflegeaufsicht, sind ein engagiertes Team mit dem Ziel die Qualität des Wohnens und der Pflege (u. a. durch Beratung, Unterstützung und Begleitung) in Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflegebedarf im Sinne des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) zu verbessern. Wir streben immer eine gemeinsame Lösung mit der Einrichtung an, ergreifen jedoch in unserer Funktion als Aufsichtsbehörde Maßnahmen, sofern eine Beratung nicht ausreichend ist und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bewohner*innen. Die Arbeit in der Wohnpflegeaufsicht ist abwechslungsreich z. B. durch die Zusammenarbeit mit weiteren Stellen wie der Pflegekasse sowie dem Wechsel von Außen- und Innendienst. Sie sind engagiert, teamfähig und kommunikativ? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!


Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten im Rahmen der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG):

  • vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Eingliederungshilfe-Einrichtungen auf der Grundlage des SbStG hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität überprüfen und hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln beraten, Stellungnahmen fertigen
  • Bewohner*innen, Angehörige, Träger und andere Personen in Bezug auf Versorgungsformen der §§ 7 bis 9 SbStG informieren und beraten (pflegefachlich)

Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil.


  • eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Altenpflege mit einer Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder einer vergleichbaren Weiterbildung gemäß § 71 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • mehrjährige pflegefachliche Erfahrung nach den aktuellen Erkenntnissen
  • Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein

Bei ausländischen Abschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.


  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für die Menschen und die Region bei einem guten Arbeitsklima
  • flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den meisten Tätigkeitsbereichen
  • 30 Urlaubstage/Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
  • eine jährliche Sonderzahlung
  • eine Verdopplung des Arbeitgeberzuschusses im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (nicht für verbeamtete Personen)
  • moderne Arbeitsformen mit Mobilem Arbeiten und Desksharing (u. a. durch die Bereitstellung eines mobilen Endgerätes)
  • gesundes Arbeiten durch die Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements: Massageangebote, Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass u. v. m.
  • Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
  • einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,00 Euro für das Deutschland-Jobticket oder das Bike-Leasing
  • verschiedene Mitarbeitenden-Events
  • einen Dual Career Service zur Unterstützung bei der Stellensuche für den*die mitziehende*n Partner*in
  • Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Domizil bei einem etwaigen Umzug für diese Stelle
  • kostenfreie Beratung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen

Arbeitszeit: Teilzeit (30 Stunden/Woche); diese Stelle ist nicht teilbar, da es sich um eine Teilzeitstelle handelt. Dabei sind wir bemüht, die dienstlichen und persönlichen Belange in Einklang zu bringen.

Vergütung: Entgeltgruppe 9b TVöD

Dabei richtet sich die Eingruppierung neben der Tätigkeit nach der Qualifikation.

Arbeitsbeginn: ab sofort

Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025!

Befristung: unbefristet

Sonstiges: Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert als öffentlicher Arbeitgeber aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Wir fühlen uns den Zielen des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein verpflichtet und fordern deshalb insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

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