Mitarbeiter (w/m/d) zur Verstärkung des Poststellenteams

Finanzamt Mannheim-Stadt

  • Mannheim
  • Veröffentlicht am: 20. Januar 2025
Jobbeschreibung

Mitarbeiter (w/m/d) zur Verstärkung des Poststellenteams

Finanzamt Mannheim-Stadt

Bewerbungsschluss: 09.02.2025

Entgeltgruppe 4 TV-L

Vollzeit (39,5 Std./Woche), unbefristet

Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.


  • tägliche Postbearbeitung (Postein- und -ausgang / Nachbearbeitung und Verteilung des internen Postumlaufs)
  • Verteilung elektronischer Vorgänge
  • Materialverwaltung
  • Archivverwaltung
  • Kurierfahrten zwischen den einzelnen Lokationen der beiden Mannheimer Finanzämter
  • vertretungsweise Abendschließdienst (bis ca. 19 Uhr)

  • freundliche und höfliche Umgangsformen
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Fähigkeit zur Abstimmung der Arbeitszeit mit anderen Beschäftigten
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten entsprechend des aktuell auftretenden Arbeitsanfalls
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC
  • Führerschein Klasse B

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
  • Gleitzeit von 06:15 – 18:45 Uhr; außer an Tagen mit Abendschließdienst
  • Mitarbeit in einem dynamischen Team
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW)
  • Radleasing-Angebot JobBike BW
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten.

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Ausbildung und Berufserfahrung sowie vorhandenen besonderen Fachkenntnissen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 4 TV-L.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Berufserfahrung bei der Einreihung in die Erfahrungsstufen zu berücksichtigen.

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