Duales Studium „Verwaltungswissenschaft“ B.A. (w/m/d)

Stadt Verden (Aller)

Jobbeschreibung

Die Kreisstadt Verden ist ein dynamisches Wirtschaftszentrum und liegt verkehrsgünstig im Dreieck Bremen, Hannover und Hamburg. Die historische Altstadt an der Aller, das engagierte Stadtleben sowie das vielfältige attraktive Bildungs- und Freizeitangebot bieten eine sehr gute Wohn- und Lebensqualität für alle Generationen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Überzeugen Sie sich unter www.verden.de.


Informationen zum dualen Studium:

Weitere Informationen, etwa zu Studieninhalten und Prüfungen, finden Sie in den Ausbildungsflyern der Stadt Verden (Aller) auf unserer Homepage unter Arbeiten bei der Stadt Verden – Ausbildung sowie unter www.nsi-hsvn.de.Beamt:innen nehmen bei der Stadt Verden (Aller) sachbearbeitende Fach- und Führungsaufgaben wahr. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich dabei in allen Fachbereichen sowie dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Verden (Aller).

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- sachbearbeitende Täigkeiten
- planerische und organisatorische Aufgaben
- eigenverantwortliche Führungsaufgaben sowie die Überwachung der einheitlichen Rechtsanwendung im Aufgabenbereich
- organisatorische und personelle Planung
- die Dienststelle nach außen repräsentieren und vertreten

Das duale Studium beinhaltet mehrmonatige Theorieblöcke in Hannover und endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). Während des dreijährigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchlaufen Sie viele Fachbereiche des Rathauses und lernen die unterschiedlichen Aufgabenbereiche kennen. Dabei werden rechtliche, wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Inhalte vermittelt. Nach dem Studium besitzen Sie die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Die Anwärterbezüge betragen 1.469,74 € brutto im Monat (Besoldungstabelle Stand Dezember 2024).


Voraussetzung für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist mindestens die Fachhochschulreife.

Auch die Höchstaltersgrenze (Grundsatz 40. Lebensjahr noch nicht vollendet) nach § 18 Abs. 2 Nds. Beamtengesetz i.V.m. § 16 Nds. Laufbahnverordnung, die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz sowie das Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz) sind im Auswahlverfahren zu beachten.

In diesem Rahmen ist ein Eignungstest vorgesehen.


  • Verknüpfung von Theorie und Praxis im dualen Studium als Basis für verschiedenste Tätigkeiten in der Verwaltung
  • Beamtenstatus mit z.B. Beihilfe- und Versorgungsansprüchen, Familienzuschlag und Sozialversicherungsfreiheit
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit möglich (die individuellen Möglichkeiten sind im Einzelfall zu klären)
  • flexible Arbeitszeiten einschließlich der Möglichkeit zur Nutzung von alternierender Telearbeit ("Leben und Arbeiten im Einklang")
  • Fort-, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Krippen- und KiTa-Plätze sowie gute Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Zuschuss zum Deutschland-Ticket und VBN-JobTicket
  • Teilnahme an Angeboten zur Gesundheitsprävention/Firmenfitness mit EGYM Wellpass
  • gute Lebensqualität in einem finanzstarken Wirtschaftszentrum
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