Pflegedienstleitung (m/w/d)

Mühlenbergklinik - Holsteinische Schweiz

  • Malente
  • Veröffentlicht am: 29. Dezember 2024
Jobbeschreibung

In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik suchen wir zum 01.03.2025, oder nach Vereinbarung, am Standort Malente eine/einen

Pflegedienstleitung (m/w/d)

Die Stelle ist in Vollzeit mit 39 Stunden/Woche unbefristet zu besetzen.


  • Leitung des Pflegeteams und die damit verbundene Personalbedarfs- und Einsatzplanung
  • Leitung des Belegungsmanagements und die damit verbundene Personalbedarfs- und Einsatzplanung
  • Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Rehabilitanden
  • Sicherstellung der Pflegequalität unter fachlichen, gesetzlichen, wirtschaftlichen und qualitätsrelevanten Aspekten
  • Kooperative Zusammenarbeit mit allen klinikinternen Bereichen

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur „Gesundheits- und Krankenpfleger*in“ (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (m/w/d) oder Studium im Bereich Pflegemanagement oder ein vergleichbares Studium bzw. eine vergleichbare Qualifikation
  • Sie verfügen über fundiertes Fachwissen und sind ein Organisationstalent
  • Verantwortungsbewusstsein sowie Kommunikations- und Umsetzungsstärke zeichnen Sie aus
  • Sie haben eine Affinität für digitale Prozesse sowie gute Kenntnisse in den MS-Office Anwendungen

  • Eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden/Woche
  • Eine Bezahlung bis zur Entgeltgruppe P11 des TgDRV-Tarifes bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
  • Eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
  • Die Zusammenarbeit in einem interprofessionellen und interdisziplinären kollegialen Team
  • Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Im Rahmen des Betriebssportes Nutzung der Sauna/Schwimmbad/Gerätetraining
  • Vergünstigtes Mittagessen

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.

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