W2-Professur „Wirtschaftsrecht“

Technische Hochschule Ulm

  • Ulm
  • Veröffentlicht am: 23. Dezember 2024
Jobbeschreibung

Die Technische Hochschule Ulm ist eine inter­disziplinär und inter­national aktive Technische Hochschule der Wissen­schaftsstadt Ulm. In sechs Fakultäten sowie 18 Bachelor- und 10 Masterstudien­gängen mit rund 3.500 Studierenden widmen sich die Professorinnen und Professoren der wissen­schaft­lichen Ausbildung, Weiter­bildung und der angewandten Forschung.

An der Fakultät Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften ist zum 1. September 2025 oder später folgende Professur zu besetzen:

W2-Professur „Wirtschaftsrecht“


Wir suchen Sie, wenn Sie fundierte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in dem für die Professur vorgesehenen Fachgebiet mit Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie IT und IP-Recht mitbringen und für die anwendungsorientierte Lehre und Forschung brennen. Sie sind Volljurist/Volljuristin oder Wirtschaftsjurist/Wirtschaftsjuristin und bringen praktische Erfahrungen in den genannten Schwerpunktgebieten mit. Sie sollen Lehrveranstaltungen dauerhaft auch auf Englisch abhalten und bereit sein, koordinierende und organisatorische Aufgaben im Institut für Management und Unternehmertum zu übernehmen.

Vorlesungen im Bereich der Grundlagenausbildung sind zu übernehmen. Ein Engagement in der angewandten Forschung sowie im Technologie- und Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft wird erwartet. Die Bewerberin/der Bewerber soll am Austausch mit unseren internationalen Partnerhochschulen mitwirken und in der Lage und bereit sein, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.

Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sollen sich Professorinnen und Professoren in den Selbstverwaltungsgremien der Fakultät und der Hochschule engagieren.


  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium, das der Stelle entspricht
  2. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach dem Hochschulabschluss liegen muss. Davon müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
  3. Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion
  4. Pädagogische Eignung

Falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB1.


Mit der Professur sind Dienstaufgaben gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verbunden. Die erste Berufung in ein Professorenamt erfolgt grundsätzlich in einem Dienstverhältnis auf Probe (§§ 49, 50 LHG).
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber auf freie Professuren finden Sie hier2.

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