Angestellte/r für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst)

Finanzamt Heidenheim

Jobbeschreibung

Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.

Angestellte/r für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst)

Finanzamt Heidenheim
Bewerbungsschluss: 17.01.2025
bis Entgeltgruppe 8 TV-L
Vollzeit / Teilzeit


  • Formelle und sachliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zustimmung zur Erstattung von Umsatzsteuer
  • Erledigung von Bearbeitungshinweisen
  • Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen
  • Festsetzung von Verspätungszuschlägen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Verrechnungsstundung oder Aussetzung der Vollziehung
  • Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement oder einem vergleichbaren Berufszweig
  • Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
  • Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, in der Betriebswirtschaftslehre oder in der Buchhaltung
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
  • amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten

Für das am 01.03.2025 beginnende Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.

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