Sachbearbeiter/in in der LZF für die Beratung zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsanerkennungen (w/m/d)

Regierungspräsidium Karlsruhe

Jobbeschreibung

Im Regierungspräsidium Karlsruhe sind bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) beim Referat 89.2 – Beratung und Koordinierung bei ausländischen Berufsqualifikationen – mit Dienstsitz Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen zu besetzen.

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der LZF für die Beratung zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsanerkennungen (w/m/d)

Vollzeit (Kennziffer 2024_080)

Werden Sie Teil der neu eingerichteten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) am Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Ministerrat hat im Juli 2024 die Errichtung einer Landesagentur zur Unterstützung der Fachkräftezuwanderung nach Baden-Württemberg beschlossen. Der Fokus liegt auf der landesweiten Beratung und Umsetzung von beschleunigten Fachkräfteverfahren mit dem Ziel, die Zuwanderung von internationalen Fachkräften nach Baden-Württemberg effizient zu gestalten und somit auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken. Die Landesagentur wird die Beratung, Anerkennung und Regelungen zur Einreise als Leistungen aus einer Hand anbieten.


  • Zusammenarbeit in einem dynamischen Team und interdisziplinär mit Referat 89.1 - Zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
  • Intensive, kundenorientierte Beratung von Unternehmen und Fachkräften zu den anerkennungsrechtlichen Möglichkeiten, dem Anerkennungsverfahren und den zuständigen Anerkennungsstellen im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
  • Prüfung der Anträge hinsichtlich der Möglichkeit eines Anerkennungsverfahrens anhand des Anerkennungsgesetzes und der landesrechtlichen Vorschriften.
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen, Zusammenstellung der Unterlagen und Nachforderung von Unterlagen für die Anerkennungsstellen.
  • Beratung der Unternehmen und der Fachkraft zu dem Bescheid der Anerkennungsstelle.
  • Kommunikation mit den Anerkennungsstellen und Koordinierung des Gesamtverfahrens.

  • Abgeschlossenes Studium (FH oder Bachelor) oder vergleichbare Qualifikation, gerne auch ein in Deutschland anerkanntes ausländisches Studium,
  • Kenntnisse im Anerkennungsverfahren hinsichtlich der verschiedenen Berufe und Anerkennungsstellen nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes und der landesrechtlichen Vorschriften durch berufliche Erfahrung oder persönlicher Anerkennungserfahrungen,
  • gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in Deutsch und Englisch,
  • weitere Fremdsprachenkenntnisse sind sehr von Vorteil, z. B. arabisch, türkisch, bosnisch, serbisch, albanisch, persisch, französisch,
  • Kenntnisse zu den Herkunftsländern und des dortigen Bildungswesens,
  • Grundkenntnisse im Ausländerrecht wünschenswert,
  • lösungsorientierte Denkweise sowie eine eigenständige und serviceorientierte Arbeitsweise,
  • Interesse an interkulturellen Themen und der Arbeit in einem dynamischen Umfeld,
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und eine hohe Leistungsbereitschaft.

  • Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben in einem engagierten Team, das die Zuwanderung von talentierten Fachkräften schnell und effizient für unsere Gesellschaft vorantreibt.
  • Eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle.
  • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
  • Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Eine ausgewogene Work-Life-Balance.
  • Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten.
  • Eine Jahressonderzahlung nach TV-L und eine Betriebsrente (VBL)1.
  • Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW2 und einem Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW)3.

Informationen und Vergütung:

Die Tätigkeit wird bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet.4

Bei Bewährung und Vorliegen der persönlichen und sonstigen Voraussetzungen ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

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