Tandem-Professur Angewandte Informatik (W1)

Hochschule Fulda

  • Fulda
  • Veröffentlicht am: 20. Dezember 2024
Jobbeschreibung

An der Hochschule Fulda studieren ca. 9.000 Studierende in rund 60 Bachelor- und Master-Studien­gängen. In den 8 Fach­bereichen lehren und forschen mehr als 170 Professor*innen, rund die Hälfte davon sind Frauen. Die Hoch­schule Fulda zählt zu den forschungs­stärksten Hoch­schulen für Angewandte Wissen­schaften in Deutschland und besitzt das eigen­ständige Promotions­recht. Insgesamt sind an der Hochschule Fulda ca. 850 Personen beschäftigt. Die Hoch­schule Fulda legt großen Wert auf eine qualitativ hoch­wertige Lehre und eine intensive Betreuung der Studierenden. Sie pflegt intensive Kontakte zu Partner­einrichtungen aus der Region und ist gleich­zeitig stark inter­national ausgerichtet. Die Inter­nationali­sierungs­strategie der Hoch­schule wird zusätzlich durch die Mitglied­schaft in der europäischen Hoch­schul­allianz E³UDRES² verstärkt. Die Hochschule Fulda bietet hervorragende Lern- und Arbeits­bedingungen auf einem attraktiven, modernen und zusammen­hängenden Hochschul­campus und trägt das Prädikat „Gleich­stellungs­starke Hochschule“.

An der Hochschule Fulda besetzen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt im Fachbereich Angewandte Informatik eine

Tandem-Professur „angewandte Informatik“ (W1)

Die Tandem-Professur gem. § 71 HessHG wird für bis zu 4 Jahre befristet im Umfang jeweils einer halben Stelle (50 %) an der Hochschule Fulda sowie bei einer Praxis­partner*in besetzt. Der Umfang der Lehr­verpflichtung beträgt gemäß der LVVO 8 SWS. Die Aus­schreibung richtet sich daher aus­schließlich an Nachwuchs­wissen­schaftler*innen, bei denen die Einstellungs­voraus­setzungen des § 68 Abs. 2, 2. HS HessHG noch nicht vorliegen. Die fehlende drei­jährige außer­hoch­schulische Berufs­praxis wird im Rahmen der Tandem-Professur erworben. Es handelt sich je nach Schwer­punkt um zu erwerbende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Konzeption, Umsetzung und Test sowie Evaluation von User Interfaces ODER der praxisnahen Entwicklung und Umsetzung von Software­lösungen. Nach Erlangung der Voraus­setzungen sowie erfolg­reicher Evaluation und bei Vorliegen der allgemeinen dienst­rechtlichen Voraus­setzungen im Zeitpunkt der Über­tragung ist beabsichtigt, die Tandem-Professur in eine reguläre Vollzeit-Professur (W2) zu überführen. Die Evaluation umfasst die gesamte erbrachte Leistung; die Lehre an der Hoch­schule sowie die geleistete Arbeit bei der Praxis­partner*in.


  • Medieninformatik mit Themen der Mensch-Computer Interaktion wie Usability oder Software­entwicklung mit Themen aus dem Software-Engineering wie der Programmier­ausbildung
  • Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgaben­gebieten:
    • Sie vertreten Lehre (Bachelor/Master) im Bereich der Denomination „Angewandte Informatik“ inkl. Ihres Schwer­punktes auf Deutsch und Englisch.
    • Sie wirken an der konzeptionellen Weiter­entwicklung des Fach­bereichs in Lehre und Forschung mit.

  • Abgeschlossenes einschlägiges informatiknahes Studium
  • Nachgewiesene wissenschaftliche Qualifikation; durch eine Promotion und einschlägige aktuelle Ver­öffent­lichungen
  • Nach Möglichkeit nachgewiesene Fähigkeiten zur Motivation für eine praxis­orientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden
  • Von Vorteil sind zusätzliche Erfahrungen im Bereich IT Sicherheit
  • Interesse weiterführende Praxis­erfahrungen parallel zur Lehre an der Hochschule in einer Firma zu sammeln

  • Eine Vernetzung mit etablierten Praxis­partner*innen
  • Eine Hochschule mit attraktivem Lehr-, Forschungs- und Arbeits­umfeld und eigen­ständigem Promotions­recht
  • Individuelle Gestaltungs­möglichkeiten und einen hohen Praxis- und Anwendungs­bezug in Lehre und Forschung
  • Hochschulinterne und hochschul­über­greifende Promotions­zentren
  • Die Mitarbeit in wissenschaftlichen Zentren und Forschungs­verbünden der Hochschule Fulda
  • Moderne technische Ausstattungen und Spezial­labore für praxis­nahe Lehr- und Lern­erfahrungen
  • Eine regionale Verankerung mit inter­nationaler Ausrichtung
  • Eine familienfreundliche Campus­hochschule mit persönlicher Atmos­phäre
  • Vielfältige Hochschulsport­angebote sowie weitere Maßnahmen zur Gesund­heits­förderung
  • Umfangreiche Angebote an hochschul­didaktischer Weiter­bildung und eine modern ausgestattete Hoch­schul- und Landes­bibliothek

Die Hochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Vernetzung in der Region und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.

Voraussetzung für die Berufung nach §§ 68 Abs. 1, 71 HessHG:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder entsprechend)
  • Eine qualifizierte Promotion,
  • Nachweislich pädagogische Eignung
  • Sie verfügen bereits über 2 Jahre Berufserfahrung mit mind. 50 % Umfang innerhalb des Hochschul­bereichs.

Die Vergütung orientiert sich an der Besoldungs­gruppe W1 der Anlage II des Hessischen Besoldungs­gesetzes. Eine Finanzierung der Tandem-Professur im Rahmen des Professorinnen­programms 2030 wird angestrebt.

Die Hochschule Fulda setzt sich für Chancen­gerechtig­keit ein und begrüßt aus­drücklich die Bewerbung von Menschen in all ihrer Vielfalt. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Hoch­schule Fulda ist als familien­gerechte Hochschule zertifiziert.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehren­amtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungs­unter­lagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentral­stelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) über die Gleich­wertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnis­bewertung). Nähere Informationen finden Sie hier1.

Die Vorlage der Gleich­wertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungs­abschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenz­klasse „gleich­wertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungs­abschluss zugeordnet ist.

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