Integrationsfachkraft U 25 / Ü 25 (w/m/d)

Rheinisch-Bergischer Kreis

Jobbeschreibung

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist eine öffentliche Verwaltung mit rund 1.300 Mitarbeitenden, die sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für ihre circa 283.000 Einwohnenden versteht. Für das Jobcenter Rhein-Berg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt an dem Standort Wermelskirchen eine

Integrationsfachkraft U 25 / Ü 25 (w/m/d)


  • Beratung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Entscheidung über Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
    • Steuerung des individuellen Integrationsprozesses unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
    • Arbeitsvermittlung-/beratung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung des individuellen Integrationsplanes und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes
  • Förderungs- und Unterstützungsmanagement
    • Beratung von Leistungsberechtigten zu Fragestellung der Qualifizierung, Fortbildung sowie sonstiger Unterstützungsbedarfe
  • Beratung von Arbeitgebern
    • Präsenz am Arbeitsmarkt in Rahmen von Außendiensten
    • Beratung der Arbeitgeber zu Fragestellungen der Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • Bestandsarbeiten mit hohem Schwierigkeitsgrad z.B.
    • Stellungnahme zu Beschwerden der Leistungsberechtigten
    • Vorprüfung von Widersprüchen / Bearbeitung und Bescheidung von Überprüfungsanträgen nach §44 SGB X
  • Kommunikation und Netzwerkarbeit
    • Beratung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu weitergehenden sozialen Fragestellungen der Bedarfsgemeinschaft

Vor- und Ausbildung/Berufserfahrung

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • die 2. Prüfung nach TVöD (früher: AL II) oder
  • ein abgeschlossenes Studium (Bachelor / Diplom / Master) mit Schwerpunkt:
    • Soziale Arbeit
    • Pädagogik
    • Sozialwissenschaften
    • Psychologie
    • Personal
    • oder einer vergleichbaren Fachrichtung
  • oder langjährige Berufserfahrung, zum Beispiel mindestens 20- jährige Erfahrung im Bereich der Arbeitsvermittlung, Erwachsenenbildung oder der Sozialarbeit

Fachlich-methodische Anforderungen

  • Fundierte Kenntnisse der Produkte, Programme und Verfahren des Rechtskreises SGB II im Aufgabengebiet
  • Fundierte Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen des Rechtskreises SGB II im Aufgabengebiet
  • Fundierte Kenntnisse der Berufskunde
  • Fundierte Kenntnisse des zielgruppenspezifischen und regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes
  • Grundkenntnisse des betrieblichen Personalwesens
  • Fundierte Kenntnisse MS-Office und relevante IT-Fachanwendungen

Kompetenzanforderungen

  • Fach-/ Methodenkompetenz: Problemlösung, Sorgfalt / Gewissenhaftigkeit, Planung
  • Sozialkommunikative Kompetenz: Dienstleistungsorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikation / Diskussion / Argumentation, Persönliche Beratung, schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Aktivitäts- / Umsetzungskompetenz: Ergebnisorientierung / Umsetzungsstärke, Veränderungskompetenz / Initiative
  • Personale Kompetenz: Belastbarkeit, Lern- und Kritikfähigkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit

Wir bieten einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima sowie regelmäßigen Gemeinschaftsaktivitäten und -veranstaltungen.

  • Es kann ein deutschlandweit gültiges JobTicket zu günstigen Konditionen erworben werden
  • Für Beschäftigte besteht zudem die Möglichkeit ein Jobrad zu leasen.
  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet.
  • Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen in Form von Gleitzeit sowie individuelle Teilzeitmodelle.
  • Es besteht die Möglichkeit in Absprache im Homeoffice zu arbeiten.
  • Der Stundenumfang beträgt bei Beamtinnen und Beamten 41 Stunden/Woche und bei Beschäftigten 39 Stunden/Woche.
  • Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher Voraussetzung bis Entgeltgruppe 9c TVöD.
  • Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis ist eine Versetzung bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG möglich.
  • Die Aufgabe ist grundsätzlich teilbar, d.h. sie kann auch mit mehreren Teilzeitbeschäftigten besetzt werden.
  • Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
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