Jobbeschreibung
Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (w/m/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
In Vollzeit
Besoldungsgruppe A10
im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst beim
Rechtsreferat am Dienstort Freiburg.
Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in der Sachbearbeitung im Rechtsreferat. Das Aufgabengebiet des Rechtsreferats umfasst unter anderem:
- Bearbeitung von Disziplinarverfahren
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
- Rechtsberatung bei Anfragen innerhalb der Dienststelle
- Vertretung der Dienststelle bei Gerichtsverfahren
- Schadensrecht
- Beschwerdemanagement
Eine Zuweisung oder Änderung des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
Vorausgesetzt wird:
- Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bachelor of Arts Public Management, Diplom-Verwaltungswirt/in oder vergleichbare Qualifikation) oder
- Sie besitzen einen Abschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang und erlangen nach dreijähriger Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
- Die Stelle eignet sich auch für Bewerbende mit einem juristischen Bildungsabschluss (Erste und zweite juristische Prüfung).
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
- Sehr gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, auch in Stresssituationen
- Eigenständiges und eigenverantwortliches Handeln
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigen-initiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität
- Selbstsicheres Auftreten, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
- Durchsetzungs- und Planungsvermögen sowie die Fähigkeit zu strategischem, konzeptionellem und lösungsorientiertem Arbeiten
- Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A10 bewertet. Er ist sowohl für Absolvierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg, Laufbahnbewerbende (Übernahme im Zuge der Versetzung) als auch Quereinsteigende geeignet. Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Einstellung im Beamtenverhältnis in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Besoldungsgruppe A10.
- Falls die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, ist eine Beschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) möglich. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung zunächst in Entgeltgruppe E9b, bis die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen.
- Ein vielseitiges Aufgabenspektrum rund um ein anspruchsvolles Themenfeld.
- Ein interessantes Aufgabengebiet, in dem Sie sich regelmäßig im Austausch mit Polizeivollzugsbeamt/-innen befinden.
- Eine sukzessive Einarbeitung in das Aufgabengebiet.
- Eine Aufgabenwahrnehmung in einem kompetenten Umfeld, in dem Teamarbeit gefördert wird.
- Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen.
- Die Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW.
- Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar. Dies setzt jedoch voraus, dass geeignete Bewerbende zur gleichmäßig verteilten Dienstleistung zur Verfügung stehen.
BITTE BEACHTEN SIE
Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
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