Duales Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (m/w/d) im Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten

Jobbeschreibung

Im Geschäfts­bereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit sind in den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Kiel, Neumünster und Flensburg sowie in der Jugend­anstalt Schleswig zum 1. August 2025 Stellen für das

Duale Studium zum / zur Diplom-Verwaltungs­wirt/in (m/w/d) im Vollzugs- und Verwaltungs­dienst in Justizvollzugs­anstalten

in Vollzeit zu besetzen.

Über uns

In Schleswig-Holstein gibt es fünf Justizvollzugs­anstalten, eine Jugendanstalt und eine Jugendarrest­anstalt. Der Justizvollzug verfügt zurzeit über 1.421 Haftplätze, davon 143 im offenen Vollzug. In der Jugendarrest­anstalt stehen 57 Arrestplätze zur Verfügung. Das duale Studium soll Sie befähigen, Verwaltungs- und Vollzugs­abteilungen in Justizvollzugs­einrichtungen zu leiten.


Als Vollzugs­abteilungs­leitung betreuen und beraten Sie in Zusammen­arbeit mit verschiedenen Diensten der Anstalt Gefangene, gestalten Behandlungs­angebote und treffen Entscheidungen über Anliegen und Anträge. Sie führen Gespräche und fertigen schriftliche Arbeiten an Staatsanwalt­schaften, Gerichte, die Aufsichts­behörde oder sonstige Stellen. Sie koordinieren die Tätigkeiten von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugs­dienstes und tragen für die Sicherheit auf der Abteilung die Verant­wortung. Zu dem Berufsbild einer Justiz­inspektorin / eines Justizinspektors und zu den Einstellungs­voraussetzungen finden Sie weitere Informationen unter

schleswig-holstein.de/karriere/studium


Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • eine Hochschul­zugangs­berechtigung nach § 39 Hochschul­gesetz (HSG), also beispielsweise eine Fachhochschul­reife
  • das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Beamten­verhältnis auf Widerruf beim Land Schleswig-Holstein (§ 7 Beamten­statusgesetz)

Die vielfältigen Aufgaben des Justiz­vollzuges stellen hohe Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen sich mit den Zielen des Vollzuges identifizieren. Eine ausge­prägte Motivation, mit Menschen arbeiten zu wollen, ist hierfür Grundvoraus­setzung. Als angehende Führungskraft ist Ihre Haltung von Wertschätzung und Respekt geprägt.

Darüber hinaus erwarten wir:

  • Verantwortungs­bewusstsein
  • Kommunikations­fähigkeit
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungs­vermögen
  • Organisations­fähigkeit
  • Belastbarkeit

Ferner sollten Sie für den Einsatz in den verschiedenen Aufgaben­feldern und in unterschiedlichen Justizvollzugs­einrichtungen Flexibilität, eine ausgeprägte Team­fähigkeit, ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz und eine schnelle Auffassungs­gabe mitbringen.
Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahl­verfahren. Dieses gliedert sich in drei Einzel­elemente, die alle erfolgreich absolviert werden müssen. Das Nichtbestehen eines Testteils führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.


Der Vorbereitungs­dienst dauert drei Jahre. Er gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studien­zeiten von jeweils 18 Monaten (duales Studium). Die fachwissenschaftlichen Studien­zeiten erfolgen an der Fachhochschule für Rechts­pflege in Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen), die fachpraktische Ausbildung in den verschiedenen Vollzugs­anstalten des Landes Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus bieten wir:

  • Anwärterbezüge nach dem Besoldungs­gesetz Schleswig-Holstein Der Anwärterbetrag beläuft sich z.Zt. auf 2.625,75 Euro. In den Praxis­phasen wird darüber hinaus eine Zulage bei Justizvollzugs­anstalten in Höhe von 137,16 Euro gezahlt.
  • eine interessante und abwechslungs­reiche Ausbildung an mehreren Standorten Schleswig-Holsteins
  • in der Regel eine anschließende Übernahme in das Beamten­verhältnis auf Probe

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landes­regierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwer­behinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeits­suchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwer­behinderung und ihnen Gleich­gestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen in der Landes­verwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltan­schauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrations­hintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

Wir streben in allen Beschäftigten­gruppen eine chancen­gleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleich­wertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berück­sichtigt.

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