Sachbearbeiter (d/m/w) für Wohngeld, Fachgruppe Soziales, Wohnen und Senioren

meinestadt.de

Jobbeschreibung

Arbeitgeber: Hansestadt Buxtehude
Einsatzort: 21614 Hansestadt Buxtehude

Arbeiten in unserer Kommunalverwaltung ist wirklich besonders: Besonders persönlich. Besonders offen. Und besonders abwechslungsreich. Hier sind Ihre Ideen gefragt, wenn es darum geht, unsere Hansestadt weiter zukunftsorientiert und nachhaltig zu gestalten.

Zum nächstmöglichen Termin suchen wir Sie in Vollzeit als

Sachbearbeiter (d/m/w) für Wohngeld

in der Fachgruppe Soziales, Wohnen und Senioren.
Bei einer geeigneten Bewerbungslage ist eine Besetzung in Teilzeit möglich.

Zur Arbeitgeberin:

Die Hansestadt Buxtehude ist eine besondere Arbeitgeberin: Eine moderne serviceorientierte Kommunalverwaltung mit über 600 Beschäftigten - außergewöhnlichen Menschen, die sich mit Fachkompetenz, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein in ganz unterschiedlichen Bereichen engagieren. Für unsere selbstbewusste Stadt. Für nachhaltige Projekte. Und für die Menschen, die hier leben.


  • Setzen Sie auf eine vertrauensvolle Arbeitskultur - geprägt von Respekt und Toleranz.
  • Schöpfen Sie Ihre Potenziale voll aus. Wir bieten Ihnen Raum für Mitgestaltung.
  • Nutzen Sie Ihre Chancen. Wir fördern Ihre Entwicklung.
  • Finden Sie Ihren Ausgleich. Verschiedene Arbeitszeitmodelle oder Telearbeit können individuell an Ihre Lebensphase angepasst werden.
  • Bleiben Sie mit uns am Ball. Über Aktionen zur Förderung eines gesunden Lebensstil - mit dem Ziel, Ihre Gesundheit zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen.
  • Seinen Sie sicher. Wir bieten eine unbefristete Beschäftigung.
  • Setzen Sie auf eine faire Vergütung. Sie erhalten ein Entgelt bis nach EG 9a TVöD plus der üblichen Leistungen im öffentlichen Dienst.

  • Sie sind zuständig für die Antragsannahme über die selbstständige Bearbeitung bis hin zur abschließenden Entscheidung und Zahlbarmachung von Erst- und Folgeanträgen der Leistungsgewährung nach dem WoGG.
  • Sie entscheiden selbstständig von Amts wegen über die Unwirksamkeit der Bewilligung, des Wegfalls oder der Verringerung von Leistungen nach dem WoGG.
  • Sie verantworten die eigenständige Prüfung und Rückforderung überzahlter Leistungen.
  • Sie beraten Antragstellende und Leistungsempfangende.
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