Sachbearbeitung für Widerspruch in der Beihilfe (m/w/d)

Bundesverwaltungsamt

Jobbeschreibung

mehrere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Widerspruchsbearbeitung in der Beihilfe (m/w/d)

Kennziffer: BVA-2024-188
Bewerbungsfrist: 23.12.2024
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anstellungsart: unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit
Einstiegsgehalt: 3.757,21 bis 4.334,08 € brutto (mit E 9c)
Laufbahn: Gehobener Dienst
Bewertung: E 9c TVöD / A 9g–A 11 BBesO
Ort: Düsseldorf
Online-Informationsveranstaltung: am 19.12.2024 um 16:15 Uhr, Link: t1p.de/v023b

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.

Ihr künftiges Referat ist zuständig für die Gewährung von Beihilfen nach der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV).


  • Widerspruchsbearbeitung auf dem Rechtsgebiet der Beihilfe
  • Prüfung der Zuständigkeit, Zulässigkeit und Begründetheit (formell und materiell)
  • Prüfung der Abhilfe sowie das Anfertigen von Widerspruchsbescheiden
  • Statistische Nachhaltung der Widersprüche in einer Datenbank
  • Klageverfahren (Zusammenstellen der Unterlagen, Beantwortung von Rückfragen des Justiziariats, Bereitstellung von Dokumenten, Bekanntgabe von Klageergebnissen innerhalb des Referats)
  • Durchführung von Rückforderungsverfahren, vor allem durch die formelle Prüfung, Mitwirkung an Vollstreckungsverfahren, Ausübung von Ermessen im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen

Voraussetzungen:

  • Sie verfügen vorzugsweise über eine der folgenden Qualifikationen:
    • einen akkreditierten rechts-, verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss (mind. Bachelor) oder
    • einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt oder
    • einen erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bzw. ein erfolgreich abgeschlossenes Aufstiegsverfahren für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und sind Beamtin / Beamter bis A 11 BBesO oder
  • Sie haben alternativ einen akkreditierten Studienabschluss (mind. Bachelor) einer anderen Fachrichtung, z. B. aus den Bereichen Sozial-, Politik-, Bildungs- und Medienwissenschaften
  • Als Beamtin / Beamter bis A 11 BBesO besteht die Möglichkeit einer statusgleichen Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
  • Sie eignen sich die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zügig an
  • Sie handeln selbstständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben
  • Sie erledigen auch in Phasen mit erhöhter Arbeitsbelastung Ihre Aufgaben fristgerecht
  • Sie besitzen die Bereitschaft, sich im Rahmen der Tätigkeit mit Gender- und Diversitätskompetenz zu befassen

Von Vorteil:

  • Berufserfahrung oder nachvollziehbare Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung oder der Beihilfe (Krankenversicherung) sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung
  • Berufserfahrung oder nachvollziehbare Kenntnisse in der Rechtsanwendung sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung

  • Möglichkeit von Homeoffice
  • Keine Kernarbeitszeit, Gleitzeit von 6–21 Uhr
  • Erstattung von Umzugskosten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
  • Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen)
  • Jobticket als Deutschlandticket mit Arbeitgeberzuschuss
  • Ausgleichszulage nach § 19b BBesG für Landesbeamtinnen / Landesbeamte zur Angleichung einer etwaigen Differenz zum früheren Grundgehalt
  • Zulagen- / Prämienzahlung zur Personalgewinnung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD bzw. § 43 BBesG bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich
  • Möglichkeit der späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Weitere Benefits unter karriere.bva.bund.de/Benefits
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