Jobbeschreibung
Fachärztin bzw. Facharzt oder Ärztin bzw. Arzt (m/w/d) im Sozialpsychiatrischen Dienst
Bezirksamt Harburg, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit
Job-ID: J000030231
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
Bewerbungsfrist: 31.12.2024
Wir über uns
Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Sie sind Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder haben mindestens 2 Jahre in diesem Fachgebiet gearbeitet? Sie haben keine Lust mehr auf Nacht- und Wochenenddienste und wünschen sich eine Stelle, die mit planbaren Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben/Familie ermöglicht? Dann haben wir ein attraktives Angebot für Sie.
Bei uns in der Bezirksverwaltung ist Bürgernähe nicht nur ein Wort, sondern wir leben sie jeden Tag. Unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend.
Das Fachamt Gesundheit des Bezirksamtes Harburg nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zahlreiche Aufgaben zur Förderung der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung wahr. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) gehört zur Abteilung Gutachten und Gesundheitshilfen. Hier arbeitet ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen und Ärzten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pflegefachkräften sowie Bürokräften.
Ihre Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutzdienst des Bezirksamtes ist erwünscht.
- Untersuchung und Beratung psychisch Kranker und von Personen, die in ihrer seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind, auch im Rahmen von Hausbesuchen
- Betreuung von Klientinnen und Klienten in allen Phasen der Erkrankung, insbesondere vor und nach einer stationären Behandlung
- Durchführung von Begutachtungen und Stellung psychiatrischer Diagnosen und Aufzeigen von Behandlungsmöglichkeiten
- enge Kooperation mit Gerichten, Betreuenden, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, der Polizei, Krankenhäusern, Pflegediensten und anderen Einrichtungen
- Durchführung von Kriseninterventionen und erforderlichenfalls Veranlassung von Unterbringungen nach dem HmbPsychKG
Erforderlich
- Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Fachärztin bzw. Facharzt für Neurologie oder Allgemeinmedizin mit klinischer Erfahrung in der Psychiatrie oder
- Ärztin bzw. Arzt mit klinischer Erfahrung in der Psychiatrie
Als Facharzt bzw. Fachärztin werden Sie in Ä2 und als Arzt bzw. Ärztin in Ä1 TV-L eingruppiert.
Vorteilhaft
- Erfahrungen in der Krisenintervention, ausgeprägtes Konfliktverhalten und Urteilsvermögen
- Freude an Netzwerkarbeit und Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren im Gemeinwesen bzw. Stadtteil
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen (HmbPsychKG, HmbGDG, SGB) und der zugehörigen Verordnungen und Richtlinien
- interkulturelle Kompetenz, Empathie und Teamfähigkeit
- sichere Anwendung der deutschen Sprache, idealerweise Fremdsprachenkenntnisse
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2 TV-L
- Tarifbeschäftigte Ärzt:innen/Fachärzt:innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2 eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä1/Ä2 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- Möglichkeit der Hospitation, um Aufgaben und Team unverbindlich kennenzulernen