Jobbeschreibung
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst 63.00 ist in die Fachgebiete Bauverwaltung sowie Umweltverwaltung unterteilt. Im Fachgebiet Umweltverwaltung bearbeiten aktuell 10 Kolleg*innen Verfahren nach dem Wasser-, Bodenschutz-, Abfall- und Naturschutzrecht. Überwiegend handelt es sich um ordnungsrechtliche und Genehmigungsverfahren, außerdem werden die ehrenamtlichen Naturschutzorgane verwaltet.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Die Funktion der Fachgebietsleitung wird gemäß § 31 TVöD bzw. analog § 5 LBG S-H zunächst befristet als Führung auf Probe übertragen (die Probezeit beträgt 2 Jahre). Es erfolgt in der Zeit ein etablierter Onboarding-Prozess für neue Führungskräfte, u.a. durch Führungsfortbildungen, persönliches Coaching und ein systematisches Führungsfeedback. Während der Probezeit erfolgt die Zahlung einer Zulage zur entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
- Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachgebiet, Führung und Förderung der zugehörigen Mitarbeiter*innen sowie Vertretung des Fachgebiets gegenüber anderen Fachgebieten/-diensten und Externen
- Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten sowie Teilnahme an Personalauswahlverfahren
- Weiterentwicklung der strategischen Aufgabenfelder
- Eigenständige Bearbeitung wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren/-änderungen einschließlich der Erstellung rechtssicherer Beschlüsse
- Prozessvertretung für den FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall in erster Instanz mit dem Ziel eines wirtschaftlichen und rechtmäßigen Abschlusses der Verwaltungsrechtsverfahren
- Fachliche und rechtliche Klärung von Grundsatzfragen aus dem Wasserrecht
- Wahrnehmung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fachdienstes "Bau- und Umweltverwaltung"
- Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten bzw. Anwärter*innen und Praktikant*innen
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit einer Mindestpunktzahl von 12 und die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II schnellstmöglich nachzuholen bzw. das Bestehen einer Ausnahme von dem Prüfungserfordernis oder
- ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung "Allgemeine Verwaltung - Public Administration"
und darüber hinaus idealerweise
- umfassende Rechtskenntnisse (Verwaltungs-, Ordnungs- und Planfeststellungsrecht, LVwG, WHG, LWG, UVPG, Abfall-/Bodenschutzrecht, etc.)
- Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung
- Führungserfahrung
- gute Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mind. C 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
- sicherer Arbeitsplatz
- festes Monatsgehalt
- moderne Büroausstattung
- Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
- Fort-/Weiterbildungsangebote
- Firmenfitness/psych. Beratung
- flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
- Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
- E 11 TVöD/A 11 SHBesG