Verwaltungsangestellter (w/m/d)

Jobbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Geschäftsbereich Lüneburg für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Landkreise Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Harburg zuständig.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

regionalen Geschäftsbereich Lüneburg

zum nächstmöglichen Zeitpunkt der

Arbeitsplatz

Verwaltungsangestellter (w/m/d) – Weiserzeichen: BG3HARV

bei der Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)

Entgeltgruppe 9a TV-L

unbefristet zu besetzen.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Bearbeiten von Personalangelegenheiten des Straßenwartungspersonals
  • Mitwirkung bei Beschaffungen für den laufenden Dienstbetrieb der Straßenmeisterei
  • Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, Telefondienst
  • Bearbeitung von Rechnungen für den Betriebsdienst
  • Mitwirkung bei der Unfallsachbearbeitung, Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen
  • Bewirtschaftung der Dienstgrundstücke

Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.


  • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d), Angestellten- bzw. Verwaltungsprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss
  • gute MS Office Kenntnisse
  • sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen

Ihre persönliche Qualifikation:

  • Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
  • ausgeprägte Team- und Konfliktfähigkeit
  • Organisationsvermögen
  • strukturiertes Arbeiten
  • Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsaufgaben einer Straßenmeisterei wären wünschenswert

  • Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a TV-L
  • einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz (38,5 Std./Woche)
  • attraktiver Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld
  • Möglichkeit der Telearbeit / mobiles Arbeiten
  • Eingliederung in ein dynamisches Team
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL
  • eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L
  • 30 Tage tariflich geregelten Erholungsurlaub
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • gründliche Einarbeitung
Mehr