Jobbeschreibung
Arbeitgeber: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Einsatzort: 56130 Bad Ems
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, Abteilung Bauen und Umwelt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zunächst auf rd. 3 Jahre befristete Teilzeitstelle zur Elternzeitvertretung als Ingenieur / Techniker als technischer Sachbearbeiter (m/w/d) der unteren Wasserbehörde zu besetzen.
Entgelt / Besoldung: abhängig von Ausbildung und Erfahrung EG9b bis EG11 TVöD-VKA ~22.600,- bis ~38.000,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit: 19,5 Wochenstunden
Starttermin: nächstmöglich
Die Stelle bietet Gelegenheit beruflich einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. In den kommenden Jahren werden die Themen Wasser- und Bodenschutz weiter an Bedeutung zunehmen. Die Arbeit bringt einen abwechslungsreichen Mix aus Verwaltungsarbeiten im Kreishaus und Außendiensten mit sich. Das Team setzt sich aus Technikern und Verwaltungskräften zusammen. Für die Einarbeitung steht Ihnen ein weiterer technischer Sachbearbeiter zur Seite.
Im Rahmen einer Elternzeitvertretung ist die Stelle zunächst bis 31.10.2027 befristet zu besetzen. Eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist bei Bewährung durchaus möglich.
- Fertigung fachtechnischer Stellungnahmen in verschiedenen Verfahren wie z.B.:
- Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren
- Baugenehmigungsverfahren
- wasserrechtlichen Antragsverfahren etc. - Fachtechnische Beurteilung sowie Beratung bei wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragestellungen wie z.B.:
- Beurteilung schädlicher Bodenveränderungen
- Prüfung der Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer etc. - Ausüben der Gewässeraufsicht, insbesondere Mitwirkung bei der Abwicklung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Außendienste inkl. Dokumentation
- Führen des entsprechenden Schriftverkehrs
- abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) vorrangig in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft, Geowissenschaften, Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, o.ä, das zur Aufgabenerledigung in der Unteren Wasserbehörde befähigt oder
- eine Technikerausbildung in v. g. Fachgebieten
- ein gutes wasserwirtschaftliches, abwassertechnisches und tiefbautechnisches Allgemeinverständnis
- Geologisch-hydrogeologische Grundkenntnisse
- Bereitschaft, sich in die Materie des Wasserrechts, des Bodenschutzrechts sowie die technischen Vorschriften und die Grundzüge des Verwaltungsrechts einzuarbeiten – entsprechende Lehrgänge werden angeboten
- Führerschein der Klasse B und bei Besitz eines PKWs die Bereitschaft, den privaten PKW zur dienstlichen Mitbenutzung gegen Kostenerstattung einzusetzen