Jobbeschreibung
Im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg engagieren sich Menschen für Menschen in den Kirchengemeinden vor Ort und in vielfältigen Arbeitsbereichen. In der Kirchenkreisverwaltung Lübeck-Lauenburg unterstützen und beraten wir die Kirchengemeinden und Einrichtungen in ihren vielfältigen Verwaltungsangelegenheiten.
Das Finanzwesen ist u.a. zuständig für die Finanzbuchhaltung sowie das Haushaltsmanagement der Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Friedhöfe.
Die Finanzbuchhaltung sucht schnellstmöglich, eine Vollzeitkraft.
Haushaltssachbearbeiter:in (m/w/d) Kindertagesstätten
- Laufende Finanzbuchhaltung, Planung der Haushalte und termingerechte Erstellung der Jahresabschlüsse sowie Verwendungsnachwiese für die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten.
- Beteiligung bei Finanz-Projekten, die der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen (z.B. Steuerangelegenheiten, Gebührenordnungen).
- Einen kooperativen Arbeitsstil in der Zusammenarbeit mit anderen Sachgebieten, Abteilungen und Ämtern.
- Beratung der Gremien und Mandanten in Finanzangelegenheiten und Fragen der kirchlichen kaufmännischen Buchführung.
- Eigenständiges und strukturiertes Arbeiten.
- Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit dem Schwerpunkt Finanzen, als Steuerfachangestellte*r, Buchhalter*in, Verwaltungsangestellte*r oder eine vergleichbare Qualifikation mit einschlägiger Berufserfahrung.
- Idealerweise bringen Sie bereits Kenntnisse im Bereich Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer mit.
- Sie besitzen gute Kenntnisse in den Programmen Word, Excel und Outlook. Kenntnisse in Navision wären von Vorteil.
- Verantwortliches und dienstleistungsorientiertes Handeln ist für Sie selbstverständlich.
- Sie sind teamfähig, zuverlässig und organisationsstark.
- Flexible Arbeitszeiten
Auf Grundlage einer Dienstvereinbarung kann die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden, wodurch persönliche Flexibilität ermöglicht wird. - Zusätzliche Altersversorgung
Zusätzliche Rente über eine Zusatzversorgungskasse (wie z.B. VBL, EZVK, KZVK) unter Zahlung eines Eigenanteils durch die Beschäftigten. - Jobticket ÖPNV
Zuschuss zum Monatsticket im ÖPNV. - 30 Urlaubstage
Pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche. - Arbeitsbefreiung am 24. und 31. Dezember
Freistellung bei Entgeltfortzahlung. - Sonderzahlungen
Zusätzliche Sonderzahlungen jedes Jahr im Juni in Höhe von 36% des Monatsentgelts und im November in Höhe von 50% des Monatsentgelts. - Andachten
Ein Ort für unsere evangelische Identität wird angeboten und bietet gelebte Gemeinschaft. - Homeoffice/ mobiles Arbeiten
Möglichkeit des Arbeitens zu Hause oder an einem anderen Ort. - Gute Verkehrsanbindung
Der Arbeitsort ist auch mit dem ÖPNV gut erreichbar, das spart Zeit und ist gut für unsere Umwelt. - Barrierefreiheit
Unsere Arbeitsplätze sind auch für Menschen mit Gehbehinderung geeignet. - Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Freistellung bei vollem Entgelt und volle Kostenübernahme bei vom Arbeitgeber veranlassten Fort- und Weiterbildungen. - Sichere Gehaltszahlungen
Unsere Kirche plant langfristig und Gehaltszahlungen haben oberste Priorität. Auch in Krisenzeiten kommen Gehälter pünktlich und zuverlässig, das macht ein gutes Gefühl!
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
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