Sachbearbeitung Transportbegleitungsverordnung (w/m/d)

Jobbeschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschiedener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die unterschiedlichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäftsbereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßenbauämter) wahrgenommen.

Stellenausschreibung

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

zentralen Geschäftsbereich 3 in Hannover
im Dezernat 34
„Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein

Arbeitsplatz/Dienstposten
als Sachbearbeitung Transportbegleitungsverordnung (w/m/d) – 3450 –
Entgeltgruppe 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO

unbefristet zu besetzen.


  • Bearbeitung von Anträgen und Anfragen gem. § 70 StVZO
  • Erarbeitung von fachtechnischen und rechtlichen Auflagen zur Gewährung von landesweiten Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO
  • Bearbeitung von besonders komplexen Anfragen im Zusammenhang mit §70 StVZO
  • Umsetzung der Straßenverkehr- Transportbegleitungsverordnung innerhalb der NLStBV (Dez 34) und für das Land Niedersachsen
  • Unterstützung der Team- und Dezernatsleitung im Rahmen des Qualitätsmanagements, Ausarbeitung von Schulungskonzepten sowie Durchführung und Organisation von regelmäßigen Schulungen

  • Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG verfügen. Darunter fallen u.a. Bachelorabschlüsse mit überwiegend sozialwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten
  • Fachkenntnisse aus der Bearbeitung von Anträgen zur Fahrzeugzulassung nach § 70 (1) und (2) StVZO sind von Vorteil
  • Fachkenntnisse im verwaltungsrechtlichen Handeln bevorzugt aus den Aufgabengebieten „Prüfingenieur im Bereich der Fahrzeugzulassung“ und „Großraum – und Schwertransport“ sind von Vorteil
  • ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen wird vorausgesetzt
  • Erfahrungen in der Umsetzung der digitalen Akte (E-Akte) und in der Handhabung von VIS-Suite sind von Vorteil

Ihre persönliche Qualifikation:

  • sicherer Umgang mit Konfliktsituationen
  • sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber vielfältigen Kommunikationspartner*innen
  • hohes Maß an Kontaktfähigkeit
  • Überzeugungskraft und zielorientiertes, konsequentes Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit

  • Beschäftigungsumfang in Vollzeit oder Teilzeit
  • Entgeltgruppe 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO (Planstelle vorhanden)
  • Flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
  • Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
  • Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub
  • Möglichkeiten der Telearbeit sowie des mobilen Arbeitens

Der Dienstort ist Hannover.

Es handelt sich um einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz/Dienstposten.

Durch flexible Arbeitszeiten und familienorientierte Arbeitszeitmodelle unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die NLStBV hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber (w/m/d) liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend nachzuweisen.

Die NLStBV strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen.
Daher sind im Falle einer Unterrepräsentanz in den Bereichen der Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Eine Unterrepräsentanz liegt im Bereich der Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. der Besoldungsgruppe A 11 NBesO nicht vor.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).

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