Jobbeschreibung
Das Bayerische Landesamt für Statistik ist die zentrale Behörde für die amtliche Statistik in Bayern mit Dienststellen in Fürth und Schweinfurt. Zu den Aufgaben des Amtes gehören unter anderem die Erhebung und Aufbereitung von über 350 gesetzlich angeordneten Statistiken.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unserer Dienststelle Schweinfurt eine/n
Datenanalysten/in (m/w/d) für Modelle in der konjunkturstatistischen Erhebung im Gastgewerbe
für amtliche Statistiken im Bereich "Handel, Gastgewerbe, Dienstleistungen". Die Konjunkturstatistik im Gastgewerbe umfasst die monatliche Erhebung der Merkmale „Umsatz“ und „Tätige Personen“ bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Gastgewerbe. Zentrale Aufgabe der Statistik ist die Darstellung der konjunkturellen Entwicklung auf Basis von Messzahlen bzw. Indizes und Veränderungsraten. Wenn Sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung der monatlichen Konjunkturstatistik im Gastgewerbe im Bayerischen Landesamt für Statistik leisten und durch methodische Untersuchungen sowie statistische Analysen gleichzeitig die Entlastung des Gastgewerbes von Statistikpflichten vorantreiben möchten, bewerben Sie sich für das Projekt zum interessanten Thema „Schätzmodelle zur Bestimmung von Umsatz und tätigen Personen in der Konjunkturstatistik im Gastgewerbe“.
- Untersuchung der Eignung vorliegender Verwaltungsdaten zur Schätzung des monatlichen Umsatzes und der tätigen Personen in der konjunkturstatistischen Erhebung im Gastgewerbe
- Untersuchung von Übernachtungszahlen von Beherbergungsbetrieben zur Schätzung des Umsatzes von Unternehmen der Beherbergung
- Ermittlung von Schwellenwerten und Entwicklung eines (Mix-)Modells zur monatlichen Bestimmung von Umsatz und tätigen Personen der konjunkturstatistischen Erhebung im Gastgewerbe anstelle von Erhebungsdaten mit dem Ziel der Entlastung von Unternehmen des Gastgewerbes von Primärerhebungen
- Prüfung der Möglichkeit der Ermittlung regionaler Ergebnisse in der konjunkturstatistischen Erhebung im Gastgewerbe
- Abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Hochschule oder Universität (Bachelor), z. B. im Bereich Statistik, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
- Kenntnisse statistischer Methoden insbesondere von Regressionsanalyse, Stichprobenverfahren sowie Kenntnisse im Umgang mit statistischen Daten
- Kenntnisse von statistischer Analysesoftware (SAS, R) von Vorteil
- sehr gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen Word, Excel und Access
- hohe Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sowie Team- und Organisationsfähigkeit
- Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache sowie eine selbstständige, sorgfältige und zielorientierte Arbeitsweise
- Bezug zu den Themen Tourismus und Gastgewerbe von Vorteil
- Ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet mit attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- ein für die Dauer von sechs Monaten befristeter Arbeitsvertrag (mit sechswöchiger Probezeit). Es handelt sich um eine sachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG. Aus diesem Grund können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat Bayern stehen oder standen, nicht berücksichtigt werden.
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 9b
- Unsere Unterstützung, eine mögliche Masterarbeit zum Thema Schätzmodelle zur Bestimmung von Umsatz und tätigen Personen in der Konjunkturstatistik im Gastgewerbe an Ihrer Hochschule oder Universität zu erstellen. Hinweis: Es erfolgt keine "Vergabe" der Masterarbeit an Studentinnen/Studenten durch das Landesamt. Die Vergabe kann ausschließlich durch Ihre Hochschule bzw. Universität zu der für Sie geltenden Prüfungsordnung vornehmen.
- Ein Teilzeitarbeitsplatz (ca. 18 Stunden pro Woche) mit gleitender Arbeitszeit
- Behördliche Gesundheitsförderung
- Verkehrsgünstige Lage mit Parkmöglichkeiten und guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- Betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und Möglichkeit zur Entgeltumwandlung