Jobbeschreibung
Arbeitgeber: RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH
Einsatzort: 71638 Ludwigsburg/Württemberg
RKH Gesundheit - größter kommunaler Anbieter von Gesundheitsleistungen in Baden-Württemberg.
Wir suchen ab sofort für unsere Abteilung Patientenmanagement der RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH in Ludwigsburg einen
Wahlleistungsreferenten Unterkunft (m/w/d)
_ unbefristet in Teilzeit 50 %
Unser Leistungsspektrum:
Die Abteilung Patientenmanagement ist Teil des Geschäftsbereich Finanzen und verantwortlich für die Patientenaufnahmen, Abrechnungen sowie unsere Rezeptionen. Wir wirken zudem wesentlich bei der Planung, Steuerung und Durchführung von Projekten der RKH Kliniken mit. Jährlich betreuen wir über 250.000 ambulante Patienten und mehr als 90.000 stationäre Patienten.
- Aufrechterhaltung und Umsetzung der Vorgaben des PKV Verbands in den Wahlleistungsstationen der RKH Kliniken
- Weiterentwicklung der Wahlleistung Unterkunft und der dazugehörigen Komponenten
- Projektbegeleitung bei Um- und Neubauprojekten im Bereich Wahlleistung Unterkunft
- Beschwerdemanagement, Maßnahmenverfolgung und Risikomanagement
- Planung, Begleitung und Durchführung von internen und externen Begehungen, Audits und Kontrollen
- Organisation und Durchführung von Schulungen
- Sie haben ein abgeschlossenes Studium im Bereich Hotelmanagement / Tourismus / Gastronomie
- Idealerweise konnten Sie in der Verganenheit erste Erfahrung in diesem Bereich und/ oder im Aufbau von Wahlleistungsstationen sammeln
- Sie besitzen ein klares und strukturiertes Qualitätsverständnis und sind in der Lage Prozesse vernetzt zu denken
- Sie arbeiten gerne mit verschieden Abteilungen und Berufsgruppen gemeinsam an der Umsetzung eines Projekts
- Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen sowie Kenntnisse in relevanten Normen und Gesetzen
- Softskills wie Kommunikationsstärke, Teamgeist, Kunden- und Dienstleistungsorientierung sowie interkulturelles Verständnis runden Ihr Profil ab
- Nachweis der vollständigen Masernimpfung oder der Masernimmunität gemäß Infektionsschutzgesetz