Jobbeschreibung
Kieler Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation sucht frische Köpfe
Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Starten Sie bei uns als
Diplom-Ingenieur*in in der Abteilung Wertermittlung
(vergütet nach EG 11 TVöD)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wertermittlung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Die kommunale Bewertungsstelle führt für alle städtischen Dienststellen Wertermittlungen im Immobilienbereich durch.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Sie ermitteln den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
- Sie bewerten Rechte an Grundstücken.
- Sie ermitteln Mieten und Pachten.
- Sie prüfen den Einsatz von Fördermitteln für bauliche Anlagen im Bereich sozialer Einrichtungen.
- Sie sind zuständig für die Ermittlung der jeweiligen Erstattungsbeträge.
- Sie überprüfen Baukosten in Anlehnung an übliche baufachliche Prüfungen.
- Sie betreuen das Jugendamt, Träger*innen von Einrichtungen und Investor*innen bei den sich hieraus ergebenden Fragestellungen.
- Sie erstellen Wertermittlungen auf Grundlage der Regelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
- Sie prüfen Gutachten externer Sachverständiger*innen.
- Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) als Diplom-Ingenieur*in mit einem der folgenden Fachrichtungen erfolgreich abgeschlossen:
- Architektur
- Bauingenieurwesen (Hochbau)
- Geomatik (Vermessungswesen)
- Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung im Bereich Bewertung von Grundstücken sind wünschenswert.
- Führerschein. Sie verfügen über den Führerschein Klasse B.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet – Haltung und Persönlichkeit
Sie besitzen die Fähigkeit, den Belangen der einzelnen Beteiligten verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. Sie können technische und wirtschaftliche Zusammenhänge beurteilen und alternative Lösungen bewerten. Ihre gute Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Wo Sie wirken – Ihr Arbeitsumfeld
Im Mittelpunkt dieser Stelle steht die selbstständige Ermittlung von angemessenen Kostenerstattungsbeträgen bei der Errichtung oder Erweiterung von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage des hierfür ortsüblichen Modells. Träger*innen von Kindertageseinrichtungen werden auf dieser Basis durch die Gemeinden die Kosten für die Bereitstellung von geeigneten Immobilien für Kindertageseinrichtungen erstattet: Die Ermittlung einer angemessenen Kostenerstattung ist unter Berücksichtigung von Baukostenzuschüssen zu ermitteln und ist somit eine technische und wirtschaftliche Aufgabenstellung. Bei der Beurteilung von Immobilien und der Ermittlung von Erstattungsbeträgen bzw. angemessenen Mieten/Pachten sind Marktkenntnisse notwendig und Grundsätze der Immobilienbewertung zu berücksichtigen.
Gut zu wissen – Besonderheiten Ihrer Stelle
Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 (gD) der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist teilbar, unter der Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung.
Die Arbeitsorte sind nicht durchgehend barrierefrei zugänglich.
Das Arbeiten in Höhen gehört zum Aufgabenbereich.
- eine dynamische Verwaltung, die sich und ihren Mitarbeitenden Wandel zutraut
- die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
- passgenaue Pendler*innen-Förderung – via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
- für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“