Werkstattleitung (m/w/d) für die Studienwerkstatt für Gold- und Silberschmiede

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg

  • Nürnberg
  • Veröffentlicht am: 20. November 2024
Jobbeschreibung

Die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, 1662 gegründet und somit älteste Kunst­hoch­schule im deutschsprachigen Raum, ist eine staatliche Kunsthoch­schule mit ca. 340 Studierenden.

Mit der Pavillonarchitektur im Grünen zählt unser Hochschulcampus zu den schönsten Deutschlands. Auf kurzen Wegen zwischen Ateliers, Werkstätten, Seminarräumen, Mensa und der Verwaltung stehen Sie im persönlichen Kontakt zu Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden.

Die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg sucht zum 16.05.2025 eine

Werkstattleitung (m/w/d) für die Studienwerkstatt für Gold- und Silberschmiede


  • Leitung der Studienwerkstatt für Gold- und Silberschmiede sowie deren konzeptionelle Weiterentwicklung in künstlerischen und innovativen Pro­duk­tions­prozessen und der anwendbaren Materialien unter Einbeziehung ökolo­gischer Kontexte,
  • die Konzeption einer Lehrstruktur zur Durchführung der werkstattspezi­fi­schen Techniken,
  • Entwicklung und Durchführung entsprechender praktischer Lehrangebote im engen Austausch mit den künstlerischen Klassen sowie die Unterstützung der Studierenden bei der Umsetzung individueller künstlerisch-experimenteller Projekte.

Gesucht wird eine Person, die über exzellente handwerkliche und technische Fertigkeiten sowie künstlerische Fähigkeit verfügt. Erwartet wird Interesse an der fachlich individuellen und künstlerischen Auseinandersetzung mit Studierenden der unterschiedlichen Studienschwerpunkten. Eine Erweiterung der traditionellen Techniken um digitale Produktionsprozesse ist erwünscht.


  • Eine Meisterprüfung im einschlägigen Fach (Gold- und Silberschmiede oder vergleichbar) oder eine bestandene staatliche Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule einschlägiger Fachrichtung und einen mittleren Schulabschluss nach Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen oder einen nach Anhörung des Landes­personal­ausschusses vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand, oder je nach den Anforderungen der Stelle ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Tätigkeit als Lehrkraft für besondere Aufgaben einschlägigen Fach,
  • Nachweis der pädagogischen Eignung und Lehrerfahrung,
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Hoch­schul­bereichs im einschlägigen Fach.

Fachliche Qualifikationen:

  • Fundierte Erfahrung mit Techniken wie Schmieden, Schweiß- und Löttechniken, Oberflächenbearbeitung, Werkzeugherstellung, Fähigkeiten im Bereich der Metallweiterverarbeitung, Gießen, Modellbau und Feinmechanik,
  • Kenntnisse mit CAD-Programmen,
  • Unfallverhütungs- und Sicherheitskenntnisse,
  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, sehr gute kommunikative und soziale Kompetenz, Teamfähigkeit,
  • Bereitschaft zum intensiven Austausch und Kooperationen mit den Professorinnen und Professoren der Lehrstühle und den Leiterinnen und Leitern der Werkstätten,
  • exzellentes Verständnis für künstlerische Produktion und Denkprozesse,
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit industriellen Betrieben,
  • Bereitschaft und Offenheit sich durch kontinuierliche Weiterbildung neue Wissensgebiete und Technologien anzueignen.

Ein sensibilisiertes Verhalten gegenüber Diskriminierungen sowie die Bereit­schaft im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschule tätig zu sein werden ebenso vorausgesetzt.

Einstellungsvoraussetzungen, dienstliche Stellung und Dienstaufgaben richten sich nach Art. 74 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) und nach § 46 (Fachlehrer und Fachlehrerinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben) der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovations­gesetz (AVBayHIG).


Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (m/w/d) erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Besoldung erfolgt nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Die Ein­stellung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis E11/A11, Aufstiegsmöglichkeiten sind bei Bewährung und Erfüllung der laufbahn­recht­lichen Erfordernisse derzeit bis E12/A12 gegeben. Der Arbeitsplatz ist in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen. Teilzeit ist nur möglich, sofern eine entsprechende weitere Qualifikation vorliegt und eine zeitlich passende Ergänzung (Jobsharing) gewährleistet ist.

Die Akademie sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt werden. Sie gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der geschlechtlichen Identität, strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und bittet daher Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben.

Mit der Bewerbung erteilen die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ihr Einver­ständnis zur elektronischen Erfassung ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen, Urkunden, Nachweisen, zusätzliche Qualifikationen, ggfs. einem Nachweis Ihrer Schwerbehinderung oder Gleichstellung und Nachweise von sonstigen Tätigkeiten) können ausschließlich über unser Bewerbungsportal eingereicht werden.

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