Jobbeschreibung
Gemeinsam mit über 260.000 militärischen und zivilen Mitarbeitenden garantieren wir Sicherheit, Souveränität und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie Unterstützung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen im Inland.
Die Bundeswehr im In- und Ausland repräsentieren. Mit Musikalität begeistern. Der Beruf der Militärmusikerin bzw. des Militärmusikers ist vielseitig wie kaum ein anderer Musikberuf. In ihm vereinen sich die unterschiedlichsten musikalischen Tätigkeiten und Ausdrucksformen. Dort treten Sie bei Zeremoniellen der Bundeswehr, Konzertveranstaltungen oder weiteren repräsentativen Auftritten im In- und Ausland auf.
- Sie durchlaufen eine dreimonatige, überwiegend durch sanitätsdienstliche Komponenten geprägte militärische Grundausbildung.
- Sie treten bei Konzertveranstaltungen im In- und Ausland und bei Zeremoniellen der Bundeswehr auf.
- Sie interpretieren bei Auftritten in einem der 13 Musikkorps der Bundeswehr ein vielfältiges Programm aus sinfonischer Musik, originalen Blasorchesterkompositionen, Highlights aus Jazz, Rock und Pop sowie traditioneller Marschmusik.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft (Ausnahmen im Einzelfall nach Genehmigung) und sind mindestens 18 Jahre alt (17 Jahre mit Einverständnis der bzw. des Sorgeberechtigten).
- Sie haben ein sechssemestriges Musikstudium (mind. 180 Credit-Points) absolviert.
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Sie bekommen ein attraktives Gehalt (ca. 2.555 € bis 3.474 € netto) und eine Vielzahl an zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten.
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Hochwertige Instrumente inkl. Zubehör werden finanziert.
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Sie werden mindestens als Feldwebel oder Bootsmann eingestellt.
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Sie arbeiten in einem kameradschaftlichen Team und bauen Ihre Fachexpertise kontinuierlich und vielseitig aus.
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Sie haben die Möglichkeit, Familien-/Kinderzuschläge sowie Zuschläge bei Auslandseinsätzen zu erhalten.
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Sie genießen kostenlose medizinische Versorgung.
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Sie können in Uniform kostenlos Bahn fahren (auch bei privaten Fahrten).
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Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, + 24.12. und 31.12. dienstfrei.
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Sie können während ihrer Arbeitszeit Sport treiben.