Jobbeschreibung
Im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) Rheinland-Pfalz in Mainz ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 61„Zentrale Aufgaben“ die Stelle einer
Sachbearbeitung (m/w/d) im Aufgabenbereich
der Prüfbehörde des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
zu besetzen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A9/A10/A11 im 3. Einstiegsamt mit Aufstiegsmöglichkeit bis A 13) möglich. Alternativ kann eine Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für vergleichbare Tarifbeschäftigte erfolgen.
- Vorbereitung und Durchführung von Vorhabenprüfungen incl. der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei Zuwendungsempfängern von Maßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert wurden,
- Prüfung von Stellungnahmen zu Prüffeststellungen im Rahmen der durchgeführten Prüfungen und Anfertigen von Prüfberichten,
- Bearbeitung der Prüffälle in einem spezifischen EDV-Begleitsystem für den Europäischen Sozialfonds Plus,
- Zusammenarbeit mit den an der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus beteiligten Behörden in Rheinland-Pfalz.
- abgeschlossene Laufbahnprüfung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) in der Fachrichtung „Verwaltung und Finanzen“,
- abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in m/w/d),
- abgeschlossenes verwaltungsnahes Studium (Diplom (FH)/ Bachelor of Arts),
- Bachelor of Arts im Studiengang Verwaltung bzw. Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. vergleichbare Qualifikation oder
- Bachelor of Arts oder Diplom (FH) vorzugsweise in den Studiengängen Betriebswirtschaft oder Sozialwissenschaft,
- Fahrerlaubnis Klasse B.
Darüber hinaus wünschenswert und von Vorteil sind:
- zum beschriebenen Aufgabengebiet passende Vorerfahrungen und Qualifikationen,
- Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz,
- Vorverwendungen bei einer Behörde des Bundes, des Landes oder einer Kommune,
- Kenntnisse im Umgang mit den gängigen PC-Anwendungen,
- Kenntnisse der Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere im Bereich des Zuwendungsrechts.
Da die Tätigkeit mit Dienstreisen in Rheinland-Pfalz verbunden ist, erwarten wir hinsichtlich der Arbeitszeit die dafür erforderliche Flexibilität.
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
- Eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
- Belastbarkeit
- Strukturiertes Denken und Handeln
- Verhandlungsgeschick
- Kooperations-/Teamfähigkeit
- Einen sicheren Arbeitsplatz: Eine unbefristete Beschäftigung und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Verbeamtung.
- Work-Life-Balance: ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und das Angebot zum mobilen Arbeiten.
- Gesundes Arbeiten: Ein attraktives Gesundheitsmanagement mit umfangreichen Angeboten zur Gesunderhaltung.
- Persönliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten: Profitieren Sie nicht nur von dem Know-how verschiedener spezialisierter Berufsgruppen, sondern auch von vielfältigen Fortbildungsangeboten.
- Teamspirit: Arbeiten Sie mit Menschen, die etwas bewirken wollen und füreinander einstehen.
- Selbstverwirklichung: Sie entwickeln sich zum / zur Spezialistin/en auf Ihrem Gebiet und tragen mit Ihrer Arbeit maßgeblich dazu bei, die Arbeits- und Transformationspolitik in Rheinland-Pfalz voranzutreiben.
- Zuschuss zum Jobticket.
Das MASTD ist barrierefrei. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt. Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Selbstverpflichtung „DIE LANDESREGIERUNG – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“. Die Stelle kann grundsätzlich auch mit Teilzeitbeschäftigten besetzt werden.
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