Medizinische Fachangestellte (m/w/d) oder Krankenschwester*-pfleger* in Teilzeit für mindestens 20 Stunden/Woche

Jobbeschreibung

Die GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH (GMG) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Sie stellt durch die Notdienstpraxen und den Fahrdienst die ambulante medizinische Versorgung von 9,5 Millionen Menschen in Nordrhein sicher.

Unser Ziel ist es, unseren Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung im ambulanten ärztlichen Not- und Fahrdienst zur Verfügung zu stellen. Mit unseren rund 24.000 niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sichern wir an über 80 Standorten in Nordrhein die ambulante Notfallversorgung außerhalb der Sprechstunden.

Für unsere ärztlichen Notdienstpraxen (Allgemein/Kinder/Augen/HNO) im gesamten Bereich Nordrhein suchen wir für lokale Teilbereiche ab sofort eine*n flexible*n Springer*in als

Medizinische Fachangestellte (m/w/d) oder Krankenschwester*-pfleger*
in Teilzeit für mindestens 20 Stunden/Woche


Ihr Aufgabenbereich umfasst alle berufsüblichen Tätigkeiten im allgemeinen-, kinderärztlichen, HNO- und augenärztlichen Notdienst. Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet für 1 Jahr. Eine Verlängerung ist möglich.

  • Organisation der Sprechstunden im ärztlichen Notdienst (Patientenannahme, Ersteinschätzung, Erfassung und Dokumentation von Patientendaten)
  • Unterstützung der diensthabenden Ärzte im Rahmen der berufsüblichen Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst

  • Sie haben eine Ausbildung als Medizinische*r Fachangestellte*r oder Krankenschwester*Krankenpfleger* erfolgreich abgeschlossen oder besitzen eine vergleichbare Ausbildung im medizinischen Bereich
  • Sie arbeiten gerne im Team
  • Sie sind flexibel einsetzbar
  • Sie besitzen die Bereitschaft an verschiedenen Orten in Nordrhein zu arbeiten
  • Sie sind mobil

  • Sehr gute Vergütung und steuerfreie Zuschläge
  • Ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  • Angenehmes Arbeitsklima
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Notdienstpraxen
  • Dienstplangestaltung in Absprache mit der Personalabteilung
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