Mitarbeiter Verwaltung / Fahrdienst (m/w/d)

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

  • Mainz
  • Veröffentlicht am: 16. November 2024
Jobbeschreibung

Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Wir sind die Bau- und Immobilienexperten für das Land Rheinland-Pfalz. Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!

Verstärken Sie unsere Zentrale in Mainz zum nächstmöglichen Zeitpunkt als:

Mitarbeiter Verwaltung / Fahrdienst (m⁠/⁠w⁠/⁠d)

Unbefristet; Vollzeit


Mitarbeit im Fahrdienst der Geschäftsleitung (überwiegend in Rheinland-Pfalz) sowie weitere Aufgaben im Verwaltungsbereich, insbesondere:

  • Führen des Fahrtenbuchs sowie selbständige Strecken- und Zeitplanung
  • Organisatorische Fuhrparkverwaltung der Zentrale, u. a. Tankabrechnungen, technische Überwachung, KFZ-Zulassungsdienste, Fahrzeugpflege
  • Bearbeitung und Überwachung der Anerkennungen privateigener Kraftfahrzeuge
  • Allgemeine Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten u. a. Erstellung Dienstausweise, Beschaffung Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hausmeistertätigkeiten

  • Abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen bzw. technischen Bereich oder erfolgreich abgeschlossene einschlägige kaufmännische Ausbildung oder Laufbahnbefähigung des 2. Einstiegsamts der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Zeitliche Flexibilität im Zusammenhang mit Fahrten, die von der Regelarbeitszeit abweichen
  • Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings bzw. Bereitschaft zur kurzfristigen Schulung
  • Keine Einträge im Fahreignungsregister (Punkteauskunft)
  • Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft sowie Planungs-, Organisations- und Konfliktfähigkeit
  • Loyalität, Diskretion, Zuverlässigkeit

  • Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
  • Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens
  • Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
  • Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche
  • Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge
  • Vergütung: je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 5 bis 6 TV-L (Einstiegsgehalt 36.312 € bis 42.090 € brutto/Jahr) bzw. A 5 LBesG (sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen)

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

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