Beraterin / Berater (m/w/d) für von Berufskrankheiten betroffene Menschen

Arbeitnehmerkammer Bremen

  • Bremen
  • Veröffentlicht am: 15. November 2024
Jobbeschreibung

Die Arbeitnehmerkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht zum 01.02.2025 eine/n

Beraterin/ Berater (m/w/d) für von Berufskrankheiten betroffene Menschen

Die Arbeitnehmerkammer Bremen führt für die Freie Hansestadt Bremen die unabhängige Berufs­krank­heiten-Beratung im Lande Bremen durch. Hierzu hält die Arbeitnehmerkammer Bremen an ihren drei Standorten in Bremen-Nord, Bremen-Stadt und Bremerhaven ein Beratungsangebot für von Berufs­krankheiten betroffenen Menschen vor.


  • Individuelle Beratung für von Berufs­krank­heiten betroffene Menschen zu ihren Rechten und Ansprüchen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten
  • Hilfestellung in Bezug auf das Verwaltungs­ver­fahren bei Berufskrankheiten, ein­schließ­lich der Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen zur Anerkennung von Berufs­krankheiten
  • Hilfe bei der systematischen Dokumentation der Krankheitsverläufe und der beruflichen Expo­sition (u.a. Führung der Arbeits­anam­nese zum Nachweis der Einwirkung)
  • Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten, Fach­kli­niken, Rechtsberaterinnen/Rechtsberatern und der senatorischen Behörde für Gesund­heit, Frauen und Verbraucherschutz im Lande Bre­men, um den von Berufskrankheiten be­trof­fenen Menschen eine umfassende Unterstützung zu bieten
  • Aufbau und Pflege von Kontakten zu rele­van­ten Institutionen und Verbänden, um ein unter­stützendes Netzwerk für von Berufs­krank­heiten betroffenen Menschen zu schaffen, Vertretung der Berufskrank­heiten­beratung in relevanten Gremien
  • Gegebenenfalls Erstellung politischer Stellung­nahmen und Durchführung von Veranstaltungen

  • ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozial- oder Rechtswissenschaften, Gesund­heitswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation
  • gute Kenntnisse des Berufskrankheiten­rechts, der relevanten Gesetze (u.a. SGB VII, Arbeits­schutzgesetz, Arbeitssicherheits­gesetz) und weiterer Rahmenbedingungen
  • Erfahrung in der Beratung oder im Umgang mit Berufskrankheiten ist von Vorteil
  • ein empathischer und professioneller Um­gang mit von Berufskrankheiten betroffenen Menschen und die Fähigkeit, in belastenden Situationen Unterstützung zu bieten
  • ein hohes Maß an Dienstleistungs­orientierung
  • ein sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und ein sicheres Auf­treten in der Öffentlichkeit
  • die Fähigkeit, komplexe Informationen verständ­lich zu vermitteln
  • eine selbständige und strukturierte Arbeits­weise und
  • die Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort­bildung in relevanten Themenbereichen

  • eine interessante, verantwortungsvolle, sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine unbefristete Teilzeitstelle (bis zu 32 Std./Wo.)
  • die Anwendung des Tarifvertrages der Länder (TV-L) und eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 12 des TV-L
  • attraktive betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • Jahressonderzahlung nach TV-L
  • Jobticket
  • flexible und lebensphasenbezogene Gestaltung der Arbeitszeit (z.B. Gleitzeit, Langzeitkonto, Sab­batical)
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement und Fitnessangebote sowie Sozialberatung
  • die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
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