Jobbeschreibung
Das Universitätsklinikum Augsburg ist eine der jüngsten und zugleich eine der größten Universitätskliniken Deutschlands. Wir vereinen nahezu alle Fachrichtungen der Medizin unter einem Dach. Die große Bandbreite an universitärer Spitzenmedizin, höchste Versorgungsqualität und wegweisende Forschung und Lehre eröffnen unseren Mitarbeitenden zahllose Entwicklungsmöglichkeiten – und bietet Ihnen eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Bringen Sie Ihr Wissen ein – und werden Sie Teil eines einzigartigen Teams, das medizinische Exzellenz mit Menschlichkeit verbindet.
Für die Stabsstelle Recht, Datenschutz und Informationssicherheit für die Datentreuhandstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit (19,25 Std.), unbefristet, einen Experten für die medizinische Datenaufbereitung (m/w/d).
Die Stabsstelle Recht, Datenschutz und Informationssicherheit ist direkt der Kaufmännischen Direktion des Universitätsklinikums unterstellt und bis auf das Arbeitsrecht für sämtliche Rechtsangelegenheiten zuständig. Die Datentreuhandstelle fungiert als unabhängige Einrichtung des Universitätsklinikums Augsburg innerhalb der vorgenannten Stabsstelle und dient u.a. der rechtskonformen Datenaufbereitung für Forschungsvorhaben. Sie werden zusammen mit dem Leiter der Datentreuhandstelle den weiteren Auf- und Ausbau der Datentreuhandstelle unterstützen.
Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit besteht in der Datenaufbereitung extrahierter Daten aus dem Versorgungsbereich des Universitätsklinikums Augsburg für die Forschung (Pseudonymisierung/Anonymisierung) und dem Betreiben der dafür notwendigen Software. Hinzu kommt die technische Betreuung der IT-Strukturen der Datentreuhandstelle zwecks Einbindung derselben in die Klinikinfrastruktur. Zudem verantworten Sie die ordnungsgemäße Verwaltung von Einwilligungen der Patienten und Patientinnen im Forschungskontext.
- Daten-Analyst (w/m/d) mit (medizin-)informatischen Fachkenntnissen, idealerweise mit Kenntnissen in der IT-Infrastruktur eines Krankenhauses, den damit zusammenhängenden Prozessen und Daten, insbesondere auch im medizinisch relevanten Forschungsbereich
- Grundkenntnisse im Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht sowie Erfahrungen in der Gestaltung von datenschutz-/sicherheitsrelevanten Unterlagen und Dokumenten
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Biochemie etc.) oder vergleichbarer Studiengänge mit nachweisbarer Spezialisierung im Gesundheitsbereich
- Routinierter Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen, Grundkenntnisse in der Administration von Betriebssystemen, von Netzwerkinfrastrukturen und Prozessoptimierungen für Datentransfer
- Analytische Kompetenz zur Aufbereitung von spannenden Sachverhalten und wegweisenden Fragestellungen
- Hohe Sozialkompetenz und Freude an teamübergreifender Zusammenarbeit
- Eine bedeutungsvolle Tätigkeit in einem interessanten, dynamischen Umfeld
- Ein wertvolles Aufgabengebiet an der Schnittstelle zwischen Klinik, Forschung und IT
- Die Mitarbeit in einem interdisziplinären Team
- Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, anteilig im Home-Office zu arbeiten
- Vergütung nach Tarifvertrag (TV-L) bis EG 13, je nach Qualifizierung und Berufserfahrung einschließlich der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung)
- Beratungs- und Informationsangebot im Familienbüro zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten intern und extern
- Attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie Yoga-Kurse, Fitnessangebote und vieles mehr
- Mitarbeitervergünstigungen in diversen Unternehmen
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
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