Hausmeister (w/m/d)

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Jobbeschreibung

Arbeitgeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Einsatzort: 38300 Wolfenbüttel

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel im Fachbereich „Zentrale Aufgaben“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt der

Arbeitsplatz eines Hausmeisters (w/m/d)
- Weiserzeichen: 1383 Z -
Entgeltgruppe 5 TV-L

unbefristet zu besetzen.

Der Dienstort ist Wolfenbüttel.


  • Betreuung der allgemeinen Hauseinrichtungen, Neben- und Außenanlagen und des Inventars (Instandhaltungen, Wartungsarbeiten, einfache Reparaturen),
  • Gestaltung und Pflege der Außenanlagen der Dienstgebäude,
  • Durchführung von Umzügen in den Dienstgebäuden (z.B. Transport von Möbeln, Akten etc.),
  • Betreuung der technischen Anlagen (z.B. Heizung) sowie Überwachung von Wartungs- und Prüfungsterminen,
  • Überwachung, Einweisung und Kontrolle der Leistungen beauftragter Fachfirmen,
  • Überwachung der Verkehrssicherungspflicht innerhalb und außerhalb der Dienstgebäude.

Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.


Ihre fachliche Qualifikation:

  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren verfügen.
  • Handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis werden vorausgesetzt.
  • Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.
  • Erfahrungen im Bereich der Hausmeistertätigkeit bei vergleichbaren Objekten sind wünschenswert.
  • Ebenso wünschenswert sind Grundlagenkenntnisse im Umgang mit der Arbeitsstättenverordnung sowie mit den Vorschriften der Landesunfallkasse Niedersachsen.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • Sie sind motiviert und handeln eigenverantwortlich sowie verantwortungsbewusst.
  • Sie verfügen über eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit.
  • Sie arbeiten strukturiert, organisiert und planen Ihre Arbeitsabläufe vorausschauend.
  • Die Bereitschaft zu Diensten außerhalb der üblichen Arbeitszeit (z.B. für Beflaggung) wird vorausgesetzt.
  • Ebenso wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich ggf. noch fehlendes Fachwissen durch die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungsveranstaltungen anzueignen.
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