Assistenzzahnarzt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (gn*) Kieferorthopädie (KFO)

UKM Universitätsklinikum Münster

  • Münster
  • Veröffentlicht am: 14. November 2024
Jobbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engage­ment jedes Einzelnen. Wir brauchen Ihr Engage­ment, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie selbst weiter wachsen können.

Wir suchen für die Poliklinik für Kieferorthopädie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet auf 1 Jahr und 4 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung einen

Assistenzzahnarzt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (gn*) Kieferorthopädie (KFO)

in Teilzeit mit 27 Wochenstunden (64,29 %)
Vergütung nach den Bestimmungen des TV-Ä
Kennziffer: 9925 – *gn=ge­schlechts­neutral


Diese Stelle ist äquivalent zu einer einjährigen Weiterbildungszeit gemäß Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

In der Poliklinik für Kieferorthopädie erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum.


  • Eine zugewandte klinisch-praktische Patientenbehandlung
  • Engagierte Mitarbeit in der studentischen Ausbildung
  • Hohes Interesse an der Forschung
  • Bereitschaft zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen
  • Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium der Zahnmedizin überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen
  • Sie sind promoviert und verfügen über relevante Berufserfahrung in der Kieferorthopädie
  • Vorausgesetzt wird Ihre Teamfähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation

  • Abwechslungsreich
  • Fort- und Weiterbildung
  • Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
  • Familienfreundlich
  • Weitere Vorteile

Das UKM unterstützt die Verein­barkeit von Beruf und Familie und ist daher seit 2010 als familien­bewusstes Unter­nehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglich­keit der Teilzeit­beschäfti­gung. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt; im Rahmen der gesetz­lichen Vor­schriften werden Frauen bevorzugt eingestellt. Schwer­behin­derte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

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