Abteilungsleitung (m/w/d) Einsatz in der THW-Leitung

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

  • Bonn
  • Veröffentlicht am: 13. November 2024
Jobbeschreibung

Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen und Katastrophenfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!

Abteilungsleitung (m/w/d) Einsatz in der THW‑Leitung

Dienstort Bonn
B 2 BBesO oder außertarifliches Beschäftigungsverhältnis entsprechend der Besoldungsgruppe B 2 BBesO; unbefristet
Kenn-Nr.: THW‑2024‑326

Zur Abteilung Einsatz der THW-Leitung mit Sitz in Bonn gehören die fünf Referate Inland, Forschungsprojekte, Logistik, Grundsatz Technik, Technische Beschreibungen/​​Beschaffungssteuerung sowie die Arbeitsgruppe Ausland mit derzeit insgesamt 183 Mitarbeitenden.


  • Leiten und Führen der Abteilung Einsatz, inklusive Sicherstellen der bundesweiten Einsatzbereitschaft
  • Verantworten der erfolgreichen Durchführung von Einsätzen im In- und Ausland
  • Mitwirken in der obersten Führungsebene des THW zu strategischen Themenstellungen sowie zur Weiterentwicklung der Gesamtorganisation
  • Festlegen einer Gesamtstrategie für die Abteilung im Austausch mit der Behördenleitung unter Einbezug äußerer Einflussfaktoren wie Zivilschutz, Digitalisierung, demografischer Wandel etc.
  • Pflegen eines intensiven Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Behörden, Politik und Öffentlichkeit sowie anderen Organisationen der Gefahrenabwehr und Katastrophenhilfe zur Einbindung des THW in den Bevölkerungsschutz

  • über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom [Universität], Staatsexamen) verfügen
  • mindestens 13 Punkte (gesamt) bei einem juristischen Staatsexamen erreicht haben
  • als Beamter/​Beamtin mindestens der Besoldungsgruppe A 15 angehören oder vergleichbar eingruppierte/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst sind

Sie sind eine Persönlichkeit, die:

  • mit Begeisterung führt und bereits mehrjährige (mindestens zwei Jahre) Erfahrung in Personalverantwortung nachweist
  • Kenntnisse der Organisation und der Rechtsgrundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes besitzt
  • idealerweise über Berufserfahrung im Bevölkerungsschutz oder der Gefahrenabwehr verfügt
  • adressatengerechte Kommunikation, Entscheidungsfreude, Flexibilität, Überzeugungsvermögen und Koordinierungsfähigkeit vereint sowie ausgeprägtes Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein und Erfahrung in der Konfliktbewältigung aufweist
  • über soziale, interkulturelle und Diversity-Kompetenz sowie über sehr gute Englischkenntnisse (vergleichbar C1) verfügt
  • Freude an der engen und kooperativen Zusammenarbeit mit THW-Einsatzkräften hat sowie ihre Zugehörigkeit zum THW gerne durch das Tragen von Dienst- bzw. Einsatzbekleidung zu bestimmten Anlässen zeigt
  • mehrtägige Dienstreisen, Dienstleistung und Erreichbarkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit in der Zivilschutzorganisation THW mit rund 98 % Ehrenamtlichen als selbstverständlich ansieht

  • Zukunftssicherheit
  • Flexible Arbeitszeiten mit Zeitkonto
  • Betriebliche Alters­vorsorge und vermögens­wirksame Leistungen
  • Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt
  • Fort- und Weiter­bildungs­möglichkeiten
  • Internationale Projekte
  • Möglichkeit zur Verbeamtung
  • Jobticket

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den folgenden Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse inklusive eines aktuellen Arbeitszeugnisses oder einer dienstlichen Beurteilung (idealerweise nicht älter als 12 Monate)

Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheits­überprüfung (Ü2) nach dem Sicherheits­überprüfungs­gesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheits­überprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG).

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