Technische Sachbearbeitung (m/w/d) für die „Operative Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes“

Bezirksregierung Arnsberg

  • Dortmund
  • Veröffentlicht am: 8. November 2024
Jobbeschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.

Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!

Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 64 am Dienstort Dortmund eine

Technische Sachbearbeitung (m/w/d)

für die „Operative Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes“

(Besoldungsgruppe A 10 - 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 - 12 TV-L)

Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.

Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerber/innen können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.

Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig.

Dem Dezernat 64 obliegt die Abwicklung energiepolitischer Förderprogramme aus dem Bereich der Klimaschutztechnik, der emissionsarmen Mobilität sowie dem Ausbau von Wärme- und Kältenetzen. Ergänzend zu den Förderaktivitäten, sind wir die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Abwicklung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) – Teil 3, welches die Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen regelt. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.


  • Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gem. § 29 WPG durch die Wärmenetzbetreiber,
  • Prüfung der Gewährung von Fristverlängerungen auf Antrag und im Einzelfall,
  • Bewertung von Wärmenetzausbau- und –dekarbonisierungsfahrplänen der Wärmenetzbetreiber,
  • Fachliche Einschätzung und Beurteilung komplexer Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmenetze anhand entsprechender Unterlagen und Dokumente,
  • Anforderung und Verarbeitung von Informationen, die für die Erfüllung der Aufgaben gem. WPG erforderlich sind,
  • Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen an neue Wärmenetze gem. § 30 WPG.

Die Aufgaben sind im Innen- und Außendienst wahrzunehmen.


Bewerber*innen müssen mindestens über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Energietechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Bergbau, Rohstoffingenieurwesen, Nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, Umwelttechnik oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung

oder Befähigung für

  • die Laufbahn besonderer Fachrichtungen, z. B. Bergtechnischer Dienst (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) oder
  • die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2.1 in der Umweltverwaltung, Fachrichtung Umwelttechnik oder
  • die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2.1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, Fachrichtung Arbeitsschutz.

Wünschenswert wären darüber hinaus:

  • Berufliche Erfahrung im Energiebereich,
  • sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten,
  • Grundkenntnisse im Verwaltungs-, Energie- und Umweltrecht,
  • die Bereitschaft für den Erwerb von Zusatzqualifikationen,
  • sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Ihr persönliches Profil

  • Die Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben erfordert neben einer hohen Einsatzbereitschaft, Organisationsgeschick, Kooperations- und Verantwortungsbereitschaft, sowie
  • die Fähigkeit Arbeitsergebnisse in Wort und Schrift gut und überzeugend darstellen und vertreten zu können,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit, bürgerfreundliches Auftreten,
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Belastbarkeit und
  • die Bereitschaft zur Fortbildung.
  • Erforderlich ist der Führerschein Klasse B (bzw. Fahrdienst durch eine Fahrassistenz im Sinne des SGB IX).


  • Spannende Themen! Landesweite Zuständigkeit für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes – Teil 3
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
  • Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichsten Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
  • Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminare u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
  • Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
  • Arbeiten inmitten der Metropolregion Rhein-Ruhr! Dortmund als Dienstort.
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