Jobbeschreibung
Das Universitätsklinikum Münster ist eines der führenden Krankenhäuser Deutschlands. Eine solche Position erlangt man nicht nur durch Größe und medizinische Erfolge. Wichtig ist das Engagement jedes Einzelnen. Wir brauchen Ihr Engagement, um selbst im Kleinen Großes für unsere Patienten leisten zu können. Dafür bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie selbst weiter wachsen können.
Für die Klinik für Augenheilkunde suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 3 Jahre einen
Oberarzt (gn*) Augenheilkunde, Schwerpunkt Netzhaut
in Vollzeit mit 42 Wochenstunden
Vergütung nach TV-Ä
Kennziffer: 9873 – *gn=geschlechtsneutral
Die Universitäts-Augenklinik Münster führt ambulante und stationäre Behandlungen auf höchstem Niveau auf sämtlichen Gebieten der konservativen und operativen Augenheilkunde durch. Unser Team qualifizierter Spezialisten deckt das komplette operativ-chirurgische Spektrum der Augenheilkunde ab und bietet modernste Untersuchungstechniken und Therapieverfahren an.
- Operative Versorgung, hauptsächlich des hinteren Augenabschnitts
- Leitung von Spezialsprechstunden
- Mitgestaltung von Lehre und Weiterbildung
- Nutzung der Forschungsmöglichkeiten in Grundlagenforschung oder klinischer Forschung
- Erfolgreich abgeschlossene Facharztweiterbildung in der Augenheilkunde
- Erfolgreich abgeschlossene Promotion und angestrebte oder abgeschlossene Habilitation
- Einschlägige Erfahrungen in der Augenheilkunde
- Operative Erfahrung im hinteren Augenabschnitt
- Einen Arbeitsplatz in einem motivierten Team
- Eine völlig renovierte Klinik auf dem neuesten Stand aller diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten
- Ein klinikeigenes Zentrum für klinische Studien
- Ein klinikeigenes Labor für grundlagenwissenschaftliches Arbeiten
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt; im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen bevorzugt eingestellt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
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