Mitarbeiter/innen (w/m/d) für den allgemeinen Justizvollzugsdienst

meinestadt.de

  • Darmstadt
  • Veröffentlicht am: 6. November 2024
Jobbeschreibung

Arbeitgeber: Justizvollzug Hessen
Einsatzort: 64297 Darmstadt

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Darmstadt sucht ab sofort Mitarbeiter/innen (w/m/d) für den allgemeinen Justizvollzugsdienst.

Die Justizvollzugsanstalt Darmstadt-Fritz-Bauer-Haus- ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen.


  • Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung zum Schutze der Bevölkerung rund um die Uhr
  • Sichere Unterbringung der Gefangenen
  • Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen
  • Unterstützung der Sozialen und Medizinischen Dienste bei der Behandlung der Gefangenen
  • Ordnen und Gestalten des Tagesablaufes in der Vollzugsanstalt
  • Mitwirken bei der Aufnahme und Entlassung der Inhaftierten
  • Arbeiten im Schichtdienst (Früh-, Spät-, Nachtdienst)
  • Als Einsatzbereiche im AVD kommen u.a. in Betracht Stationsdienst, Besuch, Außenpforte, Fahrdienst, Zentrale, Sportbereich, Arbeits- oder Versorgungsbetriebe

  • Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie treten ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen.
  • Sie haben einen Realschulabschluss oder schulrechtlich gleichwertigen Bildungsstand (z. B. Berufsfachschule) oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder öffentlich-rechtliche Ausbildung.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre und höchstens 40 Jahre alt (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz).
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie stellen sich einer Eignungsprüfung.
  • Sie sind vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) (Es erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung durch die Vollzugsärzte im Rahmen des Einstellungsverfahrens).
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
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