Referent*in für Stadtentwicklung und Bauen

meinestadt.de

  • Kiel
  • Veröffentlicht am: 5. November 2024
Jobbeschreibung

Arbeitgeber: Landeshauptstadt Kiel
Einsatzort: 24103 Kiel

Kieler Dezernat - Stadtentwicklung, Bauen sucht frische Köpfe

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Aus­bil­dungs­be­trieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten - gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer - und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Referent*in für Stadtentwicklung und Bauen

(vergütet nach EG 14 TVöD / A 14 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Referat der Dezernentin unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


Sie unterstützen und beraten die Dezernentin allgemein sowie projekt- und fachbezogen in Bau- und Planungs­angelegenheiten

  • Sie informieren und beraten in fachlichen Fragen und zum Umgang mit Themen gegenüber politischen Gremien und der Presse.
  • Sie bereiten Beiträge und Vorträge vor und prüfen sowie bearbeiten Vorlagen für die Selbstverwaltung.
  • Sie wirken mit bei der Bildung der Dezernatsmeinung zur Auswirkung neuer Gesetze etc.
  • Sie nehmen an Sitzungen mit z. B. externen Planungs- und Vorhabenträgern, in Ausschüssen oder wettbewerblichen Jurysitzungen teil und vertreten die Dezernentin in Fachausschüssen, Kongressen oder sonstigen Veranstaltungen.

Darüber hinaus bearbeiten Sie übergeordnete Planungen und Sonderprojekte im Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen.

  • Sie leiten bedeutsame, stadtstrukturell komplexe, durchführungsorientierte Projekte sowie bedeutsame Einzelprojekte der Stadt im Bereich der Stadtplanung bzw. Architektur und der Immobilienwirtschaft.
  • Sie koordinieren übergeordnete Planungen des Dezernates sowie städtische und dezernatsinterne Belange im Rahmen externer, für die Stadtplanung und Stadtentwicklung bedeutsamer Sonderprojekte.
  • Sie beraten die politischen Vertreter*innen bei fachlichen Einzelfragen im Rahmen der übertragenen Projekte.

  • Studium. Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern (Master, Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) vorzugsweise in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen:
    • Architektur mit Schwerpunkt Städtebau
    • Stadt- und Regionalplanung mit Schwerpunkt Städtebau oder mit hochbaulichen Kenntnissen (z. B. in der Studienrichtung Städtebau- und Stadtplanung)
    • Bauingenieurwesen
    • Baubetriebswirtschaft, Baumanagement
    • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/-befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Technischer Dienste mit vorgenanntem Studium.
  • Zugelassen werden auch Beamt*innen, die bereits die Voraussetzungen für die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 SHBesG nach § 10a Abs. 1 ALVO erfüllen sowie Beamt*innen mit der Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG, die die Voraussetzungen nach § 10a Abs. 4 ALVO erfüllen. Bitte fügen Sie in diesem Falle eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei (nicht älter als ein Jahr).
    oder
    Sie bringen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Vorbemerkung Nr. 4 EntgO [VKA]) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern bzw. Angestelltenlehr-gang II in einem der vorgenannten Studienfächer, jeweils mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen in der Auslegung von Rechtsvorschriften und einer Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe TVöD E 11 (analog § 10a ALVO) mit.
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung in planungsorientierten oder interdisziplinär geprägten Bereichen, vorzugsweise in den Bereichen Städtebau und Stadtplanung bzw. hochbaulicher Planungs- und Projektsteuerung, liegen hinter Ihnen. Berufserfahrung in der Steuerung und Koordinierung von komplexen Vorhaben auf dem Gebiet des Städtebaus und/ oder des Hochbaus kann sowohl auf dem privaten als auch öffentlichen Sektor nachgewiesen werden.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit

Sie bringen ein hohes Maß an Flexibilität mit, können sich sehr gut schriftlich und mündlich ausdrücken und zeichnen sich durch eine hohe Innovationsfähigkeit aus.

Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 3 / 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 14 SHBesG möglich.

Die Stelle ist unter Voraussetzung der ganztätigen Besetzung teilbar.

Die Stelle erfordert eine hohe Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen zu sehen und zu verknüpfen. Notwendig ist ein strategisches und fachübergreifendes Denken und Handeln. Sie arbeiten eng und vertrauensvoll mit der Dezernentin zusammen. Die Arbeit ist mit hohem Kommunikations-, Koordinations- und Steuerungs­aufwand verbunden.

Neben der flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten erfordert die Tätigkeit auch die Bereitschaft zu gelegentlicher Arbeitszeit außerhalb der üblicher Arbeitszeiten. Es sind auch Ortstermine erforderlich, die nicht immer barrierefrei erreichbar sind.

Mehr